News!

Steuerberater Kusch

Vorsteuer trotz unvollständigem Bewir-tungsbeleg

22. November 2019 | Unternehmer

Ein Unternehmensberater machte Vorsteuern für Bewirtungsaufwendungen aus Geschäftsessen mit seinen Geschäftspartnern geltend.

Da die erforderlichen Eintragungen zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung auf den Bewirtungsbelegen fehlten, lehnte das Finanzamt den Abzug der Vorsteuer ab. Auch das Nachholen der fehlenden Eintragungen auf den Bewirtungsbelegen änderte daran nichts.

Dass das Nachholen der fehlenden Eintragungen im Einspruchsverfahren – erst 4 Jahre nach erfolgter Bewirtung – stattfand, schließe nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg den Vorsteuerabzug nicht aus. Zwar sei aus einkommensteuerlicher Sicht der Betriebsausgabenabzug nur zulässig, wenn die Bewirtungsausgaben einzeln und getrennt von den übrigen Ausgaben aufgezeichnet werden. Ein Verstoß gegen die einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Bewirtungsaufwendungen (z. B. ein fehlender Bewirtungsbeleg) führe jedoch nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs.

Allein entscheidend sei, ob der Bewirtungsaufwand betrieblich veranlasst und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sei. Daher könne eine Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung auch noch nach längerer Zeit seit erstmaliger Rechnungserstellung vorgenommen werden.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
9. Februar 2025
AdobeStock 571988104

Standplatzvermietung auf Automobilmärkten

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die Vermietung von Standplätzen auf Automärkten, die dem Anbieten von Kfz zum Verkauf dienen, umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung klärte die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen...

9. Februar 2025
7
7. Februar 2025
AdobeStock 56636489

Die 1% Versteuerung von Dienstwagen

Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, versteuern sie diesen geldwerten Vorteil häufig nach der sogenannte 1% Versteuerung Sofern sie sich selbst an den Kosten des Dienstwagens beteiligen, können sie diese Zuzahlung häufig von ihrem...

7. Februar 2025
7
5. Februar 2025
240606 Partnerlabel silber

Sie arbeiten mit sevdesk?

Unternehmer

Sie erstellen Ihre Buchführung mit sevdesk, aber Sie wissen nicht, wer Ihnen daraus eine Jahresabschluß erstellt?Wir sind Silber Partner von Sevdesk und übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss auf Basis der sevdesk-Daten und...

5. Februar 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×