News!

Steuerberater Kusch

Lohnsteuerliche Behandlung bei Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber

30. Mai 2020 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer, Soziales

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Verfügung zur lohnsteuerlichen Behandlung bei der Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber Stellung genommen.

Bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung einer BahnCard sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden.

  • Kommt es bei der Überlassung der BahnCard an den Arbeitnehmer zur prognostizierten Vollamortisation, d. h. die ersparten Fahrtkosten für Einzelfahrscheine erreichen oder übersteigen die Kosten der BahnCard, stellt die Überlassung der BahnCard keinen Arbeitslohn dar.
  • Erreichen die durch die Nutzung der überlassenen BahnCard ersparten Fahrtkosten nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard deren Kosten nicht vollständig (Teilamortisation), liegt die Überlassung der BahnCard nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Die Überlassung der BahnCard stellt in diesem Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
27. April 2025
Flugunterricht

Flugunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei

Allgemein, Umsatzsteuer

Über den Wolken mag die Freiheit zwar grenzenlos sein, bezogen auf die Umsatzsteuer ist sie es aber nicht. In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) einen Luftsportverein auf den harten Boden der umsatzsteuerlichen Tatsachen zurückgeholt und entschieden,...

27. April 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×