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Steuerberater Kusch

Vorsicht fingierte Anrufe aus dem Finanzamt!

10. Dezember 2019 | Allgemein, Arbeitgeber & Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Erbschaft, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vermietung & Verpachtung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten Sie bitte folgendes:

Das Finanzamt fordert niemals Daten zur Bankverbindung per Telefon an. Auch werden keine Bankverbindungen aufgrund eines einfachen Telefonats abgeändert. Das Finanzamt ruft diesbezüglich weder an, noch wird im Gegenzug eine telefonische Mitteilung akzeptiert.

Zur Änderung einer Bankverbindung ist immer eine schriftliche Erklärung mit Originalunterschrift notwendig.

Geben Sie daher niemals ihre persönlichen Daten per Telefon an Anrufer weiter, selbst wenn diese von sich behaupten, Finanzbeamte zu sein.

Persönliche Besuche zuhause oder in Geschäftsräumen erfolgen in der Regel nur nach vorhergehender schriftlicher Ankündigung. In jedem Fall hat sich der Beamte aber mit einem Dienstausweis auszuweisen.

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