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Steuerbefreiter Goldmünzen für 2025

17. März 2025 | Umsatzsteuer, Einkommensteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der Goldmünzen bekanntgegeben, die für das Jahr 2025 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) erfüllen. Diese Liste wurde am 05.11.2024 von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das BMF ergänzt diese Veröffentlichung mit weiteren Erläuterungen und macht die Liste auf seiner Homepage zugänglich.

Goldmünzen, die die in der MwStSystRL festgelegten Kriterien erfüllen, gelten in den EU-Mitgliedstaaten als Anlagegold. Ihre Lieferung ist während des gesamten Kalenderjahres 2025 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf alle Emissionen einer in dieser Liste verzeichneten Münze. Ausgenommen sind Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.

Die Liste basiert auf Beiträgen der Mitgliedstaaten gemäß der MwStSystRL und wird in alphabetischer Reihenfolge der Länder und der Münzbezeichnungen geführt. Münzen der gleichen Kategorie werden nach ihrem Nominalwert aufsteigend geordnet. Wenn sie die Kriterien der MwStSystRL erfüllen, können auch nicht in der Liste enthaltene Münzen steuerbefreit sein. Entscheidend ist dabei unter anderem der Metallwert der Münze, der anhand des aktuellen Tagespreises für Gold (Londoner
Nachmittagsfixing) zu ermitteln ist.

Hinweis: Das Verfahren zur Veröffentlichung der Liste hat sich bewährt. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 wurden die Verzeichnisse der steuerbefreiten Goldmünzen jeweils im November von der Europäischen Kommission veröffentlicht und dann vom BMF mit ergänzenden Erläuterungen bekanntgemacht. Das aktuelle Verzeichnis unterstützt Händler, Sammler und Investoren bei der korrekten Anwendung der Steuerbefreiung und sorgt für Transparenz bei der Bewertung von Anlagegold.


Quelle: BMF-Schreiben v. 28.11.2024 – Z III C 1 – S 7068/19/10002 :007
Fundstellen: www.bundesfinanzministerium.de

BMF v. 28.11.2024 – III C 1 – S 7068/19/10002 :007 – NWB Datenbank

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