News!

Steuerberater Kusch

Mehrwertsteuerbefreiung: EU führt elektronische Bescheinigung ein

26. Februar 2025 | Umsatzsteuer, Unternehmer


Am 10.12.2024 erzielte der Rat der EU eine politische Einigung über eine neue Richtlinie, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet. Diese Bescheinigung ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und soll insbesondere für die steuerfreie Lieferung von Waren, die für Botschaften, internationale Organisationen oder Streitkräfte bestimmt sind, verwendet werden.

Die Einführung der elektronischen Bescheinigung ist ein Schritt in Richtung Modernisierung des Mehrwertsteuersystems der EU, insbesondere im Rahmen des umfassenden Projekts „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Die genaue Gestaltung des elektronischen Formats, einschließlich der erforderlichen IT-Spezifikationen, wird in den kommenden Monaten von Expertengruppen erarbeitet. Während einer Übergangsphase von 2031 bis 2032 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, sowohl die elektronische als auch die Papierfassung der Bescheinigung zu verwenden.

Ab dem 01.07.2032 wird jedoch ausschließlich die elektronische Bescheinigung zulässig sein. Ein wesentlicher Bestandteil der Einigung ist die Begrenzung des Geltungsbereichs der obligatorischen Verwendung der elektronischen Bescheinigung auf Fälle, in denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die Mehrwertsteuerbefreiung nicht über eine Rückerstattung gewährt wird. Darüber hinaus hat der Rat den ursprünglich vorgesehenen Übergangszeitraum (2026 bis 2030) auf 2031 bis 2032 verlegt und somit auch verkürzt.

Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten die technischen Einzelheiten des elektronischen Formats festlegen, einschließlich des Zugangs für die antragstellenden Institutionen und Privatpersonen sowie des Verfahrens zur elektronischen Ausstellung und Unterzeichnung der Bescheinigungen. Zudem wird sie für die Verwaltung und den Betrieb des zentralen Systems verantwortlich sein, in dem die Bescheinigungen gespeichert und verarbeitet werden.

Hinweis: Mit dieser Einigung strebt die EU an, die Verwaltung der Mehrwertsteuerbefreiungen zu optimieren und digital zu modernisieren. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 30.06.2031 in nationales Recht umsetzen. Nach einer abschließenden rechtlichen Prüfung und der förmlichen Annahme durch den Rat tritt die Richtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.


Quelle: EU-Rat, Pressemitteilung v. 10.12.2024
Fundstelle: www.consilium.europa.eu

    0 Kommentare

    Einen Kommentar abschicken

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Interesse geweckt?

    7
    28. März 2025
    AdobeStock 153777558

    Cum-Ex-Skandal

    Allgemein, Kapitalertragsteuer

    Der Cum-Ex-Skandal gehört zu einer der größten Steuerbetrugsfälle in der deutschen Geschichte. Banken, Investoren und Anwälte nutzten dabei komplexe Aktiengeschäfte, um sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl diese nur einmal gezahlt worden...

    28. März 2025
    7
    26. März 2025
    AdobeStock 696290281

    Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit

    Körperschaftssteuer

    Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Befreiung setzt aber voraus, dass die Körperschaft nach ihrer...

    26. März 2025
    7
    24. März 2025
    AdobeStock 942482109

    Abziehbaren Erbfallkosten

    Erbschaft

    Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter auch sogenannte Erbfallkosten wie beispielsweise die Kosten für die Bestattung und zur Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt...

    24. März 2025

    News abonnieren?

    Sprechen Sie uns an!

    Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

    ×