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Steuerberater Kusch

Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält eigene Staatsanwaltschaften

17. Februar 2025 | Unternehmer, Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Der Zoll bekämpft mit seiner Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)“ die illegale Beschäftigung und den Sozialleistungsbetrug in Deutschland. 2023 wurden von der FKS insgesamt 42.631 Arbeitgeber überprüft, dabei wurden 101.423 Strafverfahren eingeleitet.

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll die FKS nun weiter gestärkt werden. Künftig sollen Sozialleistungsbetrüger, insbesondere unrechtmäßige Bürgergeldempfänger, schnell und unmittelbar strafrechtliche Konsequenzen durch die FKS erfahren. Mit der sogenannten „kleinen Staatsanwaltschaft“ bekommt die FKS die Zuständigkeit, bei Sozialleistungsbetrug ein Ermittlungsverfahren selbständig durchzuführen und mehr Verfahren zum Abschluss zu bringen. Damit kann der Zoll schneller und zielgerichteter vorgehen, zudem werden die Landesjustizbehörden entlastet.

Der Gesetzesentwurf soll dafür sorgen, dass die FKS ihren Kernauftrag – die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – besser wahrnehmen kann. Dafür werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse vereinfacht und effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet. Der Gesetzesentwurf stärkt zudem den Schutz redlicher Unternehmer vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten der Gesellschaft und der Fiskalsysteme gesetzeswidrig Wettbewerbsvorteile verschafft. Durch stärker risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen sowie erweiterte Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes, unter anderem durch elektronischen Unterlagenzugang, sollen Prüfungen für die Unternehmen künftig erheblich bürokratieärmer werden.

Des weiteren setzt das Gesetz bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS an; durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll die FKS effizient auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und vor allem organisierte Kriminalität vorgehen können.


Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 06.11.2024 – Nummer 17/2024
Fundstelle: www.bundesfinanzministerium.de

Foto Adobe Stock  Medienzunft Berlin

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