News!

Steuerberater Kusch

Rentenzahlung: Wie erfolgt die Versteuerung von Kapitalabfindungen?

12. August 2024 | Einkommensteuer

Bei einer Rente aus einer privaten Versicherung kann man oftmals zwischen einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung und einer Einmalauszahlung des gesamten Kapitals wählen. Die Entscheidung hängt natürlich von der eigenen persönlichen Situation ab. Ein solches Wahlrecht kommt manchmal gerade recht, weil mit dem Kapital andere Schulden oder eine Hypothek getilgt werden soll. Wie aber wird eine Einmalauszahlung des gesamten Betrags besteuert? Das Finanzgericht Münster (FG) musste im Streitfall entscheiden.

Die Klägerin hatte die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in eine Direktversicherung vereinbart. Der Arbeitgeber schloss daraufhin für sie eine solche Versicherung mit einer Beitragszahldauer von 14 Jahren ab. Danach sollte sie zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente und, auf Antrag, einer einmaligen Kapitalabfindung wählen. Die Klägerin wählte die Kapitalabfindung. Das Finanzamt besteuerte den Betrag als steuerpflichtige Rente mit dem regulären Steuersatz. Nach Ansicht der Klägerin waren jedoch die Voraussetzungen einer ermäßigten Besteuerung für außerordentliche Einkünfte erfüllt. Die Klage vor dem FG wurde abgewiesen. Es lagen im Streitfall keine außerordentlichen Einkünfte vor. Der Begriff der Vergütung (für mehrjährige Tätigkeiten) sei weit auszulegen und erfasse alle Vorteile von wirtschaftlichem Wert. Zwar seien die Voraussetzungen für mehrjährige Tätigkeiten erfüllt, allerdings mangele es im Streitfall an der Außerordentlichkeit. Diese sei für die weite Auslegung des Begriffs Vergütung jedoch relevant. Es komme bei einem Kapitalwahlrecht darauf an, dass dieses nur in (wenigen) atypischen Fällen tatsächlich ausgeübt werde. Diese Atypik habe sich jedoch nicht anhand von Statistiken (z.B. von Verbraucherschutzorganisationen) nachweisen lassen. Allerdings läge bei einem im Vornhinein vereinbarten Kapitalwahlrecht ohnehin keine Außerordentlichkeit vor.


Quelle: FG Münster, Urt. v. 24.10.2023 – 1 K 1990/22 E, Rev. (BFH: X R 25/23)
Fundstelle: www.justiz.nrw.de

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
12. Mai 2025
AdobeStock 74363055

Ausgliederung von Unternehmen: Grunderwerbsteuer

Unternehmer

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie für dieses eine Rechtsform wählen. Die Wahl der Rechtsform hat dann Konsequenzen beispielsweise für die Haftung oder die Besteuerung. Diese Entscheidung muss jedoch nicht in Stein gemeißelt sein. Veränderungen können...

12. Mai 2025
7
3. Mai 2025
Anzahlungen beim Hausbau

Anzahlungen beim Hausbau

Unternehmer

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entgegen der Auffassung des Finanzamts entschieden, dass die Umsatzsteuer auf Anzahlungen beim Hausbau bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Zahlung eingegangen ist. Eine nachträgliche Berücksichtigung in...

3. Mai 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×