News!

Steuerberater Kusch

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

3. Juli 2024 | Einkommensteuer

Wie Arbeiten im Garten steuerlich abgerechnet werden können. Private Haushalte können die Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen, Gärtner usw. mit 20 % der anfallenden Lohnkosten von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt gewährt diesen Steuerbonus aber nur, wenn die Leistungen im Haushalt (samt Gartengrundstück) ausgeführt wurden. Begrenzt ist der Bonus durch drei Höchstbeträge:

Minijobs im Privathaushalt werden vom Finanzamt mit einem Steuerbonus von 20 % der Lohnkosten gefördert. Pro Jahr lassen sich Minijobkosten von bis zu 2.550 EUR abrechnen, der Steuerbonus beträgt also höchstens 510 EUR pro Jahr. Haushaltsnah sind alle Tätigkeiten, die einen engen Bezug zum Haushalt aufweisen. Kosten für haushaltsnahe Dienstleister, die „auf Lohnsteuerkarte“ oder auf selbständiger Basis im Privathaushalt arbeiten, sind mit maximal 20.000 EUR pro Jahr abziehbar, die maximal erzielbare Steuerersparnis beträgt hier somit 4.000 EUR (d.h. 20 %).

Handwerkerlöhne lassen sich pro Jahr mit maximal 6.000 EUR abrechnen, der Steuerbonus ist auf 1.200 EUR pro Jahr (20 %) beschränkt. Das Finanzamt erkennt hier sämtliche handwerkliche Tätigkeiten an, die bei der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung im Haushalt anfallen. Unerheblich ist, ob die Arbeiten lediglich simples Heimwerkerwissen erfordern oder nur von Fachkräften ausgeführt werden können. Begünstigt sind beispielsweise die Kosten für Dachdecker, Installateure und Schornsteinfeger.

Wer den Steuerbonus für Gartenarbeiten abziehen will, sollte wissen, dass die Kosten für die reine Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung unter den Höchstbetrag von 4.000 EUR fallen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautjäten sowie Pflanzen- und Laubentfernung. Wer hingegen seinen Garten um- oder neugestalten lässt, kann die Kosten für die Gartenarbeiten nur als Handwerkerleistungen, begrenzt auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR, geltend machen. Das gilt auch, wenn beispielsweise Fachleute ein Carport bauen, Wege und Hof neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse erneuern oder den Garten umfangreich neu anlegen. Abziehbar sind bei Gartenarbeiten neben den reinen Lohnkosten auch die anfallenden Fahrt- und Maschinenkosten sowie die Kosten für die Entsorgung des Grünschnitts – alles einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

Hinweis: Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wird vom Finanzamt nur gewährt, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung über die Leistungen vorhanden und die Bezahlung per Überweisung erfolgt ist. Barzahlung ist nicht erlaubt. Wird in einer Rechnung nur ein einheitlicher Rechnungsbetrag für Material und Lohn genannt, sollte der Auftraggeber vom Dienstleister zeitnah eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, damit er seinen Steuerbonus für die Arbeitskosten nicht gefährdet.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Pressemitteilung v. 18.03.2024

Fundstelle: www.vlh.de

Foto Adobe Stock Tomasz Zajda

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
2. Dezember 2024
AdobeStock 191559813

Vergütungen von Verwertungsgesellschaften

Unternehmer, Umsatzsteuer

Selbständige Journalisten erhalten für ihre Arbeit nicht nur Honorare, sondern können für die Übertragung ihrer Urheberrechte auch Vergütungen der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bildkunst beziehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass...

2. Dezember 2024
7
1. Dezember 2024
AdobeStock 696833933

Gewerbesteuereinnahmen stiegen in 2023 um 6,9 %

Unternehmer

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2023 Einnahmen von rund 75,1 Mrd. EUR aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein Plus von rund 4,9 Mrd. EUR bzw. 6,9 % gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit wurde auch 2023...

1. Dezember 2024
7
25. November 2024
AdobeStock 257069625 scaled e1732199872840

Richtsätze für das Kalenderjahr 2023

Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Diese Sammlung dient der Finanzverwaltung als Hilfsmittel zur Überprüfung von Umsätzen und Gewinnen Gewerbetreibender. Insbesondere in Fällen, in denen keine...

25. November 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×