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Lohnerhöhung und Steuerabzug

26. Juni 2024 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer, Einkommensteuer

Lohnerhöhung und Steuerabzug

Aktuelle Lohnerhöhungen: Mit welchem Steuerabzug müssen Arbeitnehmer rechnen? In vielen Branchen konnten die Gewerkschaften in letzter Zeit starke Lohnabschlüsse erreichen. Laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr zudem eine Lohnsteigerung von 4,7 %.

Für Arbeitnehmer stellt sich wie immer die Frage, wie viel Netto ihnen überhaupt von einer Lohnerhöhung übrigbleibt. Die Antwort: Maßgeblich ist hierfür der sogenannte Grenzsteuersatz, der individuell je nach Einkommenshöhe auf die Lohnerhöhung anfällt. Dieser Steuersatz gibt an, wie viel Einkommensteuer ein Arbeitnehmer auf einen zusätzlichen Euro seines Einkommens zahlen muss.

Im deutschen Steuersystem steigt der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen (sog. Steuerprogression): Bei einem Single mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 11.604 EUR pro Jahr liegt der Grenzsteuersatz bei 0 %, so dass auch auf Lohnerhöhungen in diesem Rahmen keine Einkommensteuer anfällt.

Wer als Single zwischen 11.605 EUR und 66.760 EUR pro Jahr verdient, hat einen (wachsenden) Grenzsteuersatz zwischen 14 % und 42 %. Bei einem Einkommen zwischen 66.761 EUR und 277.825 EUR gilt ein Grenzsteuersatz von 42 %, so dass auf eine Lohnerhöhung von 100 EUR eine Einkommensteuer von 42 EUR anfällt.

Für Spitzenverdiener ab 277.826 EUR klettert der Grenzsteuersatz final auf 45 %. Hinweis: Wer seinen individuellen Grenzsteuersatz ermitteln will, kann unter www.bmf-steuerrechner.de (unter “Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer”) auf ein Berechnungstool zurückgreifen. Vom Grenzsteuersatz zu unterscheiden ist der persönliche Steuersatz (Durchschnittssteuersatz), der den Anteil der zu zahlenden Steuer am gesamten zu versteuernden Einkommen angibt.

Wer seinen persönlichen Steuersatz selbst errechnen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal 100 und geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR und hat darauf eine Einkommensteuer von 4.700 EUR gezahlt. Der persönliche Steuersatz errechnet sich wie folgt: 4.700 × 100 ÷ 30.000 = 15,67 %.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Pressemitteilung v. 19.02.2024

Fundstelle: www.vlh.de

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