News!

Steuerberater Kusch

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug

12. April 2024 | Leistungen Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei mittelbarer Veranlassung auseinandergesetzt. Es befasst sich in seinem aktuellen Schreiben mit den Folgen, die sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für den Vorsteuerabzug ergeben, wenn ein Unternehmerunentgeltliche Zuwendungen tätigt. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.


Der Vorsteuerabzug wird nur unter strengen Voraussetzungen gewährt. Ein Unternehmer, der für Zwecke des Vorsteuerabzugs als Leistungsempfänger anzusehen ist, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen und damit für seine unternehmerischen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt. Das hatte der BFH im Jahr 2011 klargestellt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung musste zwingend nach dem objektiven Inhalt der bezogenen Leistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung bestehen. Nur mittelbar verfolgte Zwecke waren bisher stets unerheblich.


Im Jahr 2020 hat sich der BFH der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen und abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass auch der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unternehmerisch veranlassten Leistungsbezug zulässig ist, wenn die Leistung unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird. Darüber hinaus wird eine daraus resultierende unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht. Demzufolge kann einem Unternehmer der Vorsteuerabzug auch dann zustehen, wenn er eine Leistung bezieht, um diese an einen Dritten unentgeltlich weiterzuliefern und zugleich die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen.


Das setzt allerdings voraus, dass die bezogene Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, um diesen Zweck zu erfüllen, die Kosten der Eingangsleistung (kalkulatorisch) im Preis der getätigten Ausgangsumsätze enthalten sind und der Vorteil des Dritten allenfalls nebensächlich ist. Nur unter diesen Voraussetzungen reicht entgegen der bisherigen Rechtsprechung eine mittelbare
Veranlassung für den Vorsteuerabzug aus.


Quelle: BMF-Schreiben v. 24.01.2024 – III C 2 – S 7109/19/10004 :001
Fundstelle: www.bundesfinanzministerium.de

Foto Adobe Stock Rawpixel.com

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
4. April 2025
AdobeStock 632828100

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

Allgemein, Einkommensteuer

Trennen sich die Eltern eines Kindes, steht dem Elternteil, bei dem das Kind verbleibt und gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR pro Jahr zu. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Betrag nochmal um 240 EUR pro Jahr - und zwar pro...

4. April 2025
7
28. März 2025
AdobeStock 153777558

Cum-Ex-Skandal

Allgemein, Kapitalertragsteuer

Der Cum-Ex-Skandal gehört zu einer der größten Steuerbetrugsfälle in der deutschen Geschichte. Banken, Investoren und Anwälte nutzten dabei komplexe Aktiengeschäfte, um sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl diese nur einmal gezahlt worden...

28. März 2025
7
26. März 2025
AdobeStock 696290281

Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit

Körperschaftssteuer

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Befreiung setzt aber voraus, dass die Körperschaft nach ihrer...

26. März 2025
7
24. März 2025
AdobeStock 942482109

Abziehbaren Erbfallkosten

Erbschaft

Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter auch sogenannte Erbfallkosten wie beispielsweise die Kosten für die Bestattung und zur Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt...

24. März 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×