News!

Steuerberater Kusch

Kann Kapitalertragsteuer eine Nachlassverbindlichkeit sein?

18. März 2024 | Erbschaft, Unternehmer

Wenn man einen GmbH-Anteil erbt, kann der Ansatz des relevanten Werts schwierig sein. Der Wert einer sich aufgrund der GmbH-Beteiligung ergebenden Ausschüttung ist wiederum einfacher zu ermitteln, da hier ein bestimmter Betrag beschlossen wurde. Was ist jedoch mit den auf die Ausschüttung entfallenden Steuern? Handelt es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten?

Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden. Der Kläger erhielt von seinem verstorbenen Vater als Vermächtnis einen GmbH-Anteil in Höhe von 12,5 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, von der 187.500 EUR auf den Vater entfielen. Diese wurden erst nach dessen Tod unter Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Kläger ausgezahlt.

Das Finanzamt setzte im Erbschaftsteuerbescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500 EUR an. Der Kläger begehrte jedoch die Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeit. Seine Klage wurde vom FG abgewiesen. Der Ausschüttungsanspruch gegenüber der GmbH ist mit dem Nennwert zu berücksichtigen. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag mindern nicht den Wert der Forderung. Vielmehr handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Ein Abzug als Nachlassverbindlichkeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Es handelt sich nicht um vom Erblasser herrührende Schulden. Zwar wurde schon mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung die wirtschaftliche Ursache für die Belastung der Ausschüttung begründet, die Verwirklichung des einkommensteuerlichen Tatbestands fand aber erst mit dem Zufluss der Ausschüttung beim Kläger statt. Da der Vater kein beherrschender Gesellschafter war, ist noch kein Zufluss zum Zeitpunkt des Beschlusses anzunehmen.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 02.11.2023 – 3 K 2755/22 Erb

Fundstelle: www.justiz.nrw.de

Foto Adobe Stock Franz Pfluegl

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
9. Februar 2025
AdobeStock 571988104

Standplatzvermietung auf Automobilmärkten

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die Vermietung von Standplätzen auf Automärkten, die dem Anbieten von Kfz zum Verkauf dienen, umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung klärte die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen...

9. Februar 2025
7
7. Februar 2025
AdobeStock 56636489

Die 1% Versteuerung von Dienstwagen

Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, versteuern sie diesen geldwerten Vorteil häufig nach der sogenannte 1% Versteuerung Sofern sie sich selbst an den Kosten des Dienstwagens beteiligen, können sie diese Zuzahlung häufig von ihrem...

7. Februar 2025
7
5. Februar 2025
240606 Partnerlabel silber

Sie arbeiten mit sevdesk?

Unternehmer

Sie erstellen Ihre Buchführung mit sevdesk, aber Sie wissen nicht, wer Ihnen daraus eine Jahresabschluß erstellt?Wir sind Silber Partner von Sevdesk und übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss auf Basis der sevdesk-Daten und...

5. Februar 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×