News!

Steuerberater Kusch

Auch Erben müssen Außenprüfung dulden

21. Dezember 2022 | Erbschaft

Steuerzahler können vom Finanzamt einer Außenprüfung unterzogen werden, wenn sie einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind.

Auch Spitzenverdiener mit Überschusseinkünften von über 500.000 EUR pro Jahr (insbesondere Arbeitslohn) müssen mit einer Außenprüfung rechnen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) entschieden, dass auch Erben eines verstorbenen Unternehmers eine Außenprüfung dulden müssen.

Im zugrundeliegenden Fall war ein Bauunternehmer im Jahr 2016 verstorben. Zu Lebzeiten war sein Betrieb bereits für die Jahre 2010 und 2012 einer Außenprüfung unterzogen worden. Über die Steuernachforderungen wurde auch nach seinem Tod noch vor dem Finanzgericht gestritten. Um die Jahre 2014 bis 2016 prüfen zu können, übersandte das Finanzamt den Erben im Jahr 2019 schließlich eine neue Prüfungsanordnung. Die Erben zogen dagegen vor den BFH und machten unter anderem geltend, dass eine Außenprüfung bei Erben nicht erfolgen dürfe, wenn Steuernachforderungen aus der Vorgängerprüfung noch gar nicht rechtskräftig festgestellt worden sind. Weiter argumentierten sie, dass sie nicht über das Wissen ihres Vaters verfügten und sich für die Prüfung in viele hunderte Aktenordner einarbeiten müssten, so dass das Finanzamt mit der Anordnung gegen das Übermaß-, Willkür- und Schikaneverbot verstoße.

Die Bundesrichter folgten den Argumenten der Erben jedoch nicht und hatten keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Prüfungsanordnung rechtmäßig war. Nach dem Regelungszweck der Abgabenordnung muss die Möglichkeit bestehen, auch die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer prüfen zu können. Die Erben sind Steuerschuldner geworden und müssen daher die aus dieser Stellung erwachsene Pflicht erfüllen, eine Außenprüfung zu dulden. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob Steuernachforderungen aus einer Vorgängerprüfung bereits rechtskräftig festgestellt worden sind, da frühere steuerliche Ergebnisse für die Zulässigkeit einer Außenprüfung unerheblich sind.

Hinweis: Der BFH wies auch darauf hin, dass das Finanzamt von den Erben im Rahmen der Prüfung nichts fordern kann, was außerhalb ihres Wissensbereichs liegt. Andererseits müssen die Erben aber einen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand in Kauf nehmen, der ihnen dadurch entsteht, dass sie dem Finanzamt Auskünfte zu erteilen haben.

BFH, Beschl. v. 15.06.2022 – X B 87/21 (AdV), NV

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
13. Mai 2024
Digitale Kanzlei 2024

Digitale Kanzlei 2024

Allgemein, Digitalisierung

Wir freuen uns riesig: Unsere Kanzlei wurde von der DATEV eG mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet 🍾! Diese Anerkennung bestätigt unsere konsequente Digitalisierungsstrategie in den Bereichen Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Steuern und Lohn....

13. Mai 2024
7
13. Mai 2024
5000 Baeume

5.000 Bäume für eine bessere Zukunft!

Allgemein

Wir sind stolz, den 5.000sten Baum🌲 🌲🌲🌲🌲 in unserem Umweltprojekt gepflanzt zu haben! Mit dieser Aktion setzen wir ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Wir spenden wir von jeder Steuererklärung und jedem Jahresabschluss einen Betrag, um den CO2-Ausstoß...

13. Mai 2024
7
6. Mai 2024
AdobeStock 244023525 scaled e1712671550876

Heisenberg-Stipendium (DFG)

Einkommensteuer

Nachwuchswissenschaftler können sich in Deutschland bei zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen um Stipendien bemühen. Das Einkommensteuergesetz belässt derartige Zahlungen steuerfrei, sofern verschiedene Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der...

6. Mai 2024
7
3. Mai 2024
AdobeStock 208214900 scaled e1712670881211

Hausverkauf binnen Zehnjahresfrist:

Einkommensteuer

Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußern, müssen Sie den realisierten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern. Keine Versteuerung muss hingegen bei Veräußerung binnen zehn...

3. Mai 2024
7
29. April 2024
AdobeStock 34520900 scaled e1712670230807

Lohnsteuer-Außenprüfungen

Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Wird ein Arbeitgeber vom Finanzamt einer Lohnsteuer-Außenprüfung unterzogen, wird bei ihm die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer in den Fokus genommen. Nach einer neuen Statistik der obersten Finanzbehörden der Länder wurde von...

29. April 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×