Mitarbeiter in z.B. über Weihnachten ins Ausland fahren, können laut Ankündigungen der Regierung zu einer zwangsweisen Quarantäne bei der Einreise nach Deutschland führen. Während dieser Quarantäne (Der Arbeitnehmer wusste vorher, dass er nach seiner Reise in Quarantäne muss) sind Sie als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese Beträge werden ihnen nicht erstattet. Daher sollen Sie sich mit einem Ausschluss des § 616 BG beschäftigen. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Auch fehlerhafte Fahrtenbücher können Privatnutzung entkräften
Unternehmer streiten mit ihren Finanzämtern regelmäßig um die Frage, ob Firmenwagen von ihnen auch privat genutzt worden sind, so dass eine Entnahme nach der 1-%-Regelung angesetzt werden muss. Wie eine Privatnutzung entkräftet werden kann, zeigt ein neuer Fall des...
0 Kommentare