Mitarbeiter in z.B. über Weihnachten ins Ausland fahren, können laut Ankündigungen der Regierung zu einer zwangsweisen Quarantäne bei der Einreise nach Deutschland führen. Während dieser Quarantäne (Der Arbeitnehmer wusste vorher, dass er nach seiner Reise in Quarantäne muss) sind Sie als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese Beträge werden ihnen nicht erstattet. Daher sollen Sie sich mit einem Ausschluss des § 616 BG beschäftigen. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Steuergestaltung
Eine Richtlinie der Union sieht vor, dass alle an potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die insbesondere zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligten Intermediäre und – falls es keine Intermediäre gibt – der...
0 Kommentare