Die Novemberhilfe (bzw. nunmehr auch die Dezemberhilfe) des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen (im Folgenden der Einfachheit halber „Unternehmen“ genannt), die von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind. Die bestehende Regelung wird jetzt auf den Dezember ausgeweitet. Die Abrechnung erfolgt Tag genau, so das nur an angeordneten Schließungstagen eine Hilfe gewährt wird.
Wichtig das es sich um EU Regelung der Kleinbeihilfe handelt. Diese ist aktuell auf eine Auszahlungsumme von 1 Milliarde Euro in Deutschland gedeckelt. Die ersten Schätzungen sprechen aber von einem Investionsvolumen von ca. 4 Milliarden Euro. Seitens der Bundesregierung wurde ein Antrag bei der EU gestellt, dass auch eine höhere Förderungssumme ausgezahlt werden kann.
0 Kommentare