News!

Steuerberater Kusch

Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern

2. April 2020 | Allgemein, Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich erneut in einem gemeinsamen Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Fahrrädern geäußert, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern überlassen bekommen.

Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist diese Überlassung steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Erfolgt die Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss dieser zum Arbeitslohn gehörende geldwerte Vorteil versteuert werden. Regelmäßig erfolgt die Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils mit der 1 %-Methode, d. h. der Arbeitnehmer zahlt jeden Monat auf 1 % des Anschaffungspreises Steuern.

Das neue Schreiben korrigiert nun die Bestimmung zum Anschaffungspreis. Die Berechnungsgrundlage für die Festlegung der monatlich fälligen Steuern ist grundsätzlich die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Kaufpreis niedriger war.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Der Arbeitnehmer versteuert demnach nicht 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung, sondern nur noch 0,5 %.

Und ab 1. Januar 2020 muss nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. In diesen Fällen kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber dieses Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast hat, sondern nur auf den Zeitpunkt der Überlassung. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Wurde das betriebliche Fahrrad vor dem 1. Januar 2019 vom Arbeitgeber bereits einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen, bleibt es bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten nach dem 31. Dezember 2018 für dieses Fahrrad bei der vollen Bemessungsgrundlage, also 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung.

Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Erlass (koordinierter Ländererlass) 3- S-2334 / 187 vom 09.01.2020

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
2. Dezember 2023
2023 11 29 Biohof Berger 1

Bio-Hof Berger – Referenzmandant

Unsere Mandanten

Bio-Hof Berger - wir freuen uns, heute einen unserer Referenzmandanten vorzustellen. Der Demeter zertifizierte Bio-Hof Berger von Stephanie und Reinhold Berger baut in Bayreuth Getreide, Leguminosen, Ölfrüchte, Kartoffeln und Gemüse an. Im eigenen Hoflädchen...

2. Dezember 2023
7
28. November 2023
AdobeStock 632619905 scaled e1701370465374

Diese Tipps drücken die Einkommensteuer

Einkommensteuer

Auch wenn die entsprechende Steuererklärung erst im Jahr 2023 einzureichen ist: In den letzten Wochen des alten Jahres können Steuerzahler noch ein paar wichtige Weichen stellen, um ihre Einkommensteuerbelastung für 2022 zu senken: Werbungskosten: Jedem...

28. November 2023
7
26. November 2023
2023 11 Wir suchen Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellter *in gesucht

Jobangebote

Bist Du glücklich❤️? Nicht so richtig 💔? Dann komm zu uns! Arbeit darf Spaß machen, schnell gehen und sich leicht anfühlen. Bewerbe dich gleich Online in nur 1 Minute als Steuerfachangestellter *in Mehr Infos unter:...

26. November 2023
7
24. November 2023
Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft

Durchschnittssatzbesteuerung Land- und Forstwirtschaft

Unternehmer

Für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, ist die Durchschnittssatzbesteuerung anwendbar, so dass der Land- bzw. Forstwirt feste Sätze für die Umsatzund die Vorsteuer zugrunde legen kann. Da die Sätze regelmäßig...

24. November 2023

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee