Bund und Länderfinanzverwaltungen haben am 25. September 2019 auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30. September 2020 beschlossen.
Ursprünglich wären Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen durch das sog. Kassengesetz verpflichtet gewesen, diese ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten.
Zurzeit sind aber noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – tSEs verfügbar. Daher war abzusehen, dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen in Deutschland bis zum 01.01.2020 nicht möglich ist.
Auf der aktuellen Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung wurde eine entsprechende Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen.
Zugleich wurde vereinbart, dass entsprechende Meldungen der Unternehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Hierzu wird zeitnah ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden.
0 Kommentare