News!

Steuerberater Kusch

Reisekosten: Betriebshof ist erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers

20. November 2019 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Ein Müllwerker ist im Betriebshof seines Arbeitgebers eingesetzt und fährt daher täglich als einer von zwei sog. Läufern neben dem Kraftfahrer auf dem Lkw mit, der die Mülltonnen der Kunden entleert. Morgens kleidet er sich auf dem Betriebshof um, hört sich die Ansage der Einsatzleitung an und bereitet die Tour vor.

Er machte Werbungskosten (u. a. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen) aufgrund einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden an 225 Tagen in Höhe von insgesamt 2.700 Euro geltend und war der Meinung, dass der Betriebshof keine erste Tätigkeitsstätte darstelle.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass keine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit von mindestens acht Stunden gegeben sei und versagte den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte fest, dass für den Kläger am Betriebshof eine erste Tätigkeitsstätte bestand und dass er an dieser Tätigkeitsstätte eine hinreichende Tätigkeit ausgeübt hat. Damit sei die erste Tätigkeitsstätte maßgeblich für die Ermittlung und den Abzug von Aufwendungen für auswärtige Tätigkeiten, was im vorliegenden Fall dazu führt, dass Mehraufwendungen für Verpflegung nicht zu berücksichtigen seien. Der Kläger werde am Betriebshof in hinreichendem Umfang tatsächlich tätig. Diese Tätigkeiten weisen einen ergänzenden bzw. vorbereitenden Charakter in Bezug auf die täglichen Fahrten mit dem Müllfahrzeug auf und erschöpften sich nicht in rein organisatorischen Erledigungen, wie etwa der Abgabe von Stunden- oder Krankenzetteln.

Damit verfüge der Kläger über eine erste Tätigkeitsstätte, die maßgeblich für die Ermittlung und den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen sei. Da er an den jeweiligen Arbeitstagen nicht mehr als acht Stunden ununterbrochen von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend gewesen sei, sei deren Abzug ausgeschlossen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024
7
2. September 2024
PXL 20240902 085115133 1 scaled e1725267846626

Ergonomisch und leise arbeiten – wir bauen um

Allgemein

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Um unseren Mitarbeitern ein noch angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, unsere Büroräume umfassend umzubauen und zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen Was erwartet...

2. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×