News!

Steuerberater Kusch

Reisekosten: Betriebshof ist erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers

20. November 2019 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Ein Müllwerker ist im Betriebshof seines Arbeitgebers eingesetzt und fährt daher täglich als einer von zwei sog. Läufern neben dem Kraftfahrer auf dem Lkw mit, der die Mülltonnen der Kunden entleert. Morgens kleidet er sich auf dem Betriebshof um, hört sich die Ansage der Einsatzleitung an und bereitet die Tour vor.

Er machte Werbungskosten (u. a. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen) aufgrund einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden an 225 Tagen in Höhe von insgesamt 2.700 Euro geltend und war der Meinung, dass der Betriebshof keine erste Tätigkeitsstätte darstelle.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass keine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit von mindestens acht Stunden gegeben sei und versagte den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte fest, dass für den Kläger am Betriebshof eine erste Tätigkeitsstätte bestand und dass er an dieser Tätigkeitsstätte eine hinreichende Tätigkeit ausgeübt hat. Damit sei die erste Tätigkeitsstätte maßgeblich für die Ermittlung und den Abzug von Aufwendungen für auswärtige Tätigkeiten, was im vorliegenden Fall dazu führt, dass Mehraufwendungen für Verpflegung nicht zu berücksichtigen seien. Der Kläger werde am Betriebshof in hinreichendem Umfang tatsächlich tätig. Diese Tätigkeiten weisen einen ergänzenden bzw. vorbereitenden Charakter in Bezug auf die täglichen Fahrten mit dem Müllfahrzeug auf und erschöpften sich nicht in rein organisatorischen Erledigungen, wie etwa der Abgabe von Stunden- oder Krankenzetteln.

Damit verfüge der Kläger über eine erste Tätigkeitsstätte, die maßgeblich für die Ermittlung und den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen sei. Da er an den jeweiligen Arbeitstagen nicht mehr als acht Stunden ununterbrochen von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend gewesen sei, sei deren Abzug ausgeschlossen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
27. Dezember 2024
AdobeStock 1111611772

Finales BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht

Unternehmer

Am 15.10.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das finale Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz veröffentlicht. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für...

27. Dezember 2024
7
24. Dezember 2024
2021 12 Weihnachtscalle 5

Frohe Weihnachten

Allgemein

Während wir uns auf die Weihnachtsfeiertage vorbereiten, genießt unser Bürohund Calle schon die freie Zeit. Er wünscht Ihnen allen frohe Weihnachten und viele Leckerlis!" Wir möchten uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und freuen uns schon...

24. Dezember 2024
7
18. Dezember 2024
AdobeStock 960433377

Wie Gartenarbeiten die Steuerlast senken

Einkommensteuer

Wer seinen Garten durch Dienstleister im Schuss halten lässt, kann die anfallenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein entsprechender Steuerbonus lässt sich sowohl von...

18. Dezember 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×