News!

Steuerberater Kusch

Sachbezugswerte – Unbelegte Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück

14. November 2019 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer, Unternehmer

Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Brötchen (Laugenbrötchen, Käsebrötchen, Käse-Kürbis-Brötchen, Rosinenbrötchen, Schokobrötchen, Roggenbrötchen etc.) sowie weitere Backwaren und zusätzlich Heißgetränke kostenlos bereitgestellt. Einen Belag – wie z. B. Butter, Konfitüre, Käse oder Aufschnitt – stellte die Klägerin nicht bereit. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei.

Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Zwar könne die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Speisen und Getränken durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zu Arbeitslohn führen. Davon abzugrenzen seien aber Aufmerksamkeiten, die lediglich günstige betriebliche Arbeitsbedingungen schaffen sollen und die dem Charakter nach nicht als Lohn dienen sollen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
15. November 2024
2024 Revocit 1

Unsere Mandanten im Portrait – Revocit GmbH

Unsere Mandanten

2006 wurde Revocit von Vincenzo G. Sollecito gegründet, mit dem Ziel "Die Wirtschaft als Rückgrat der gesellschaftlichen Lebensqualität zu stärken". Heute arbeiten rund 30 hoch motivierte Spezialisten für die Firma in Goldkronach. Dabei gibt es einen klaren...

15. November 2024
7
15. November 2024
Altersvorsorge

Rentenbesteuerung

Einkommensteuer

Rund 22,1 Millionen Personen in Deutschland bezogen im Jahr 2023 Leistungen aus einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente. Insgesamt wurden Renten in Höhe von 381 Mrd. EUR ausgezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Zahl der...

15. November 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×