News!

Steuerberater Kusch

Privates Veräußerungsgeschäft: Arbeitszimmer kein selbständiges Wirtschaftsgut

31. Oktober 2019 | Unternehmer

Wurde ein als Arbeitszimmer genutzter Teil einer Wohnung erst innerhalb der letzten zehn Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen überführt, so liegt auch anteilig für dieses Zimmer kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn die Wohnung verkauft wird. Das hat das Finanzgericht München entschieden.

Ein Mann hatte eine selbst genutzte Eigentumswohnung Anfang 2003 erworben und im November 2013 und damit nach zehn Jahren veräußert. In der Wohnung hatte er ein Arbeitszimmer betrieblich genutzt und 2011 ins Privatvermögen überführt.

Das Finanzamt setzte für das Arbeitszimmer einen Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft fest, da hier der Zehn-Jahreszeitraum noch nicht verstrichen war. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht München in seinem Urteil feststellte.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
15. November 2024
2024 Revocit 1

Unsere Mandanten im Portrait – Revocit GmbH

Unsere Mandanten

2006 wurde Revocit von Vincenzo G. Sollecito gegründet, mit dem Ziel "Die Wirtschaft als Rückgrat der gesellschaftlichen Lebensqualität zu stärken". Heute arbeiten rund 30 hoch motivierte Spezialisten für die Firma in Goldkronach. Dabei gibt es einen klaren...

15. November 2024
7
15. November 2024
Altersvorsorge

Rentenbesteuerung

Einkommensteuer

Rund 22,1 Millionen Personen in Deutschland bezogen im Jahr 2023 Leistungen aus einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente. Insgesamt wurden Renten in Höhe von 381 Mrd. EUR ausgezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Zahl der...

15. November 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×