News!

Steuerberater Kusch

Erbschaftsteuerbefreiung nur für ein mit einem Familienheim bebautes Grundstück

21. Oktober 2019 | Vermietung & Verpachtung

Das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit der Frage, wie weit der Begriff des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks im Erbschaftsteuergesetz auszulegen ist. Die Klägerin hatte als Ehefrau des verstorbenen Erblassers dessen Eigentum an dem von ihm bewohnten und mit einem Einfamilienhaus, einem Schwimmbad sowie einer Doppelgarage bebauten Grundstück geerbt. Das Grundstück war im Grundbuch eingetragen. Der Erblasser war ferner Eigentümer eines weiteren unbebauten Grundstücks, welches die Klägerin ebenfalls erbte. Dieses Grundstück grenzte an das andere Grundstück. Dem Erblasser war eine Baugenehmigung für die Errichtung einer einheitlichen Grundstückseinfriedung auf beiden Grundstücken erteilt worden. Die Klägerin nutzt die beiden Grundstücke weiter zu eigenen Wohnzwecken.

Das Finanzamt berücksichtigte die Steuerbefreiung nur für das erste Grundstück. Bei dem zweiten Grundstück handele es sich um eine selbständige wirtschaftliche Einheit, die nicht bebaut sei.

Das Gericht hielt diese Auffassung für richtig. Nach dem Erbschaftsteuergesetz bleibe u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim).

Die Klägerin könne die Steuerbefreiung nicht für das unbebaute Grundstück in Anspruch nehmen, da es sich hierbei nicht um ein mit einem Familienheim bebautes Grundstück handele. Die Steuerbefreiung knüpfe an den Begriff des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks an und nicht an denjenigen der wirtschaftlichen Einheit.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
11. November 2024
Verspätungszuschlag

Nicht auf jede Verspätung folgt ein Verspätungszuschlag

Allgemein

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, die gesetzlich festgelegt sind. Allerdings gibt es hierbei auch Differenzierungen. Sofern Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen Sie diese früher abgeben,...

11. November 2024
7
9. November 2024
AdobeStock 163752905 scaled e1730800911773

Kindergeld und Ausbildung

Einkommensteuer

Haben Sie Kinder? Dann versorgen Sie diese vermutlich auch materiell und werden wohl Kindergeld für sie erhalten. Allerdings gilt das nur für Kinder unter 18 Jahren. Danach müssen weitere Voraussetzungen vorliegen - zum Beispiel dass Ihr Kind noch in die Schule...

9. November 2024
7
2. November 2024
AdobeStock 250008655 scaled e1700231397202

Zukunftsfinanzierungsgesetz II

Unternehmer

Der Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II), veröffentlicht am 27.08.2024, stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der deutschen Wachstumsinitiative dar, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des...

2. November 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×