News!

Steuerberater Kusch

Auswirkungen der Übungsleiterpauschale auf die Versicherungspflicht

6. August 2019 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung setzt die Erzielung von Arbeitsentgelt voraus.

Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € jährlich steuerfrei. Sie sind als steuerfreie Aufwandsentschädigungen und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen. Damit sind sie auch sozialversicherungsfrei. Bis zu dieser Höhe spielt es keine Rolle, ob die Zahlung als Vergütung für eine abhängige oder eine selbstständige Tätigkeit geleistet wurde.

(Quelle: Urteil des Landessozialgerichts Baden‑Württemberg)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
14. April 2025
doppelte Haushaltsführung

Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemäß

Unternehmer

Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck. Diese gilt, wenn Speisen und Getränke damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht...

14. April 2025
7
9. April 2025
AdobeStock 2499729

Steuergestaltung

Unternehmer

Eine Richtlinie der Union sieht vor, dass alle an potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die insbesondere zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligten Intermediäre und – falls es keine Intermediäre gibt – der...

9. April 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×