News!

Steuerberater Kusch

Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

22. April 2019 | Allgemein

Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung von Steuern können erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre.

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Verein gegen Steuerbescheide mit erheblichen Nachforderungen Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das Finanzamt lehnte den Aussetzungsantrag ab. Den hiergegen eingelegten Einspruch begründete der Verein nicht und zahlte auch nicht die fälligen Steuern, sodass Säumniszuschläge anfielen.

Aufgrund eines späteren Finanzgerichtsurteils mussten die angeforderten Steuern nicht bezahlt werden. Der Verein beantragte deswegen den Erlass der angefallenen Säumniszuschläge. Der Bundesfinanzhof wies diesen Antrag zurück, weil der Verein nicht alles getan hatte, um die Aussetzung der Vollziehung durchzusetzen. Er bemängelte insbesondere, dass der Verein den Einspruch gegen die Ablehnung des Aussetzungsantrags nicht begründet und deswegen nicht ernsthaft betrieben hatte.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
14. April 2025
doppelte Haushaltsführung

Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemäß

Unternehmer

Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck. Diese gilt, wenn Speisen und Getränke damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht...

14. April 2025
7
9. April 2025
AdobeStock 2499729

Steuergestaltung

Unternehmer

Eine Richtlinie der Union sieht vor, dass alle an potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die insbesondere zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligten Intermediäre und – falls es keine Intermediäre gibt – der...

9. April 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×