News!

Steuerberater Kusch

Mehr Rechtssicherheit im Tankkartengeschäft

21. April 2025 | Umsatzsteuer, Unternehmer

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems ist ein komplexes Thema, das durch mehrere relevante Urteile und Verwaltungsrichtlinien geprägt wurde. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003, dass Kraftstoff, mit dem ein Leasingnehmer ein Leasingfahrzeug unter Verwendung einer Tankkarte im Namen und für Rechnung des Leasinggebers betankte, direkt von der Mineralölgesellschaft an den Leasingnehmer geliefert wurde und somit kein Reihengeschäft vorlag.

2019 übertrug der EuGH diese Entscheidung auf das Tankkartengeschäft und entschied, dass die Bereitstellung von Tankkarten durch eine Muttergesellschaft an Tochtergesellschaften als steuerfreie Finanzdienstleistung zu behandeln ist, da die Muttergesellschaft nicht direkt über den Kraftstoff verfügen kann. Auf Grundlage des EuGH-Urteils von 2003 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 15.06.2004 ein Schreiben zur Abgrenzung von Reihengeschäften und Finanzdienstleistungen im Kfz-Leasingbereich, das nun auch auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems angewendet wird.

Laut dem neuen BMF-Schreiben vom 21.01.2025 gelten für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems die gleichen Grundsätze wie für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich. Kraftstofflieferungen sind dann ein Reihengeschäft, wenn keine gesonderte Vereinbarung über die Kraftstoffverwaltung getroffen wird, der Leasingnehmer im Namen und für Rechnung des Leasinggebers tankt, die Entgelte vereinbart sind und jeder Lieferant auf seiner Lieferstufe das Zahlungsausfallrisiko trägt. Fehlt einer dieser Punkte, so handelt es sich um eine Direktlieferung verbunden mit einem Finanzierungsgeschäft, sofern der Leasingnehmer den Kraftstoff im eigenen Namen kauft und sich die verauslagten Beträge später vom Leasinggeber erstatten lässt.


Hinweis: Die Übertragung der BMF-Grundsätze auf Tankkartengeschäfte sorgt für eine klare rechtliche Regelung zur umsatzsteuerlichen Beurteilung und bietet den Unternehmen mehr Rechtssicherheit.


Quelle: BMF-Schreiben v. 21.01.2025 – III C 2 – S 7116/00010/005/168
Fundstelle: www.bundesfinanzministerium.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
12. Mai 2025
AdobeStock 74363055

Ausgliederung von Unternehmen: Grunderwerbsteuer

Unternehmer

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie für dieses eine Rechtsform wählen. Die Wahl der Rechtsform hat dann Konsequenzen beispielsweise für die Haftung oder die Besteuerung. Diese Entscheidung muss jedoch nicht in Stein gemeißelt sein. Veränderungen können...

12. Mai 2025
7
3. Mai 2025
Anzahlungen beim Hausbau

Anzahlungen beim Hausbau

Unternehmer

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entgegen der Auffassung des Finanzamts entschieden, dass die Umsatzsteuer auf Anzahlungen beim Hausbau bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Zahlung eingegangen ist. Eine nachträgliche Berücksichtigung in...

3. Mai 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×