News!

Steuerberater Kusch

Die 1% Versteuerung von Dienstwagen

7. Februar 2025 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, versteuern sie diesen geldwerten Vorteil häufig nach der sogenannte 1% Versteuerung Sofern sie sich selbst an den Kosten des Dienstwagens beteiligen, können sie diese Zuzahlung häufig von ihrem zu versteuernden Nutzungsvorteil abziehen. Eine solche Kostenbeteiligung ist häufig ein Weg, um den Dienstwagen mit zusätzlicher Sonderausstattung zu versehen, die der Arbeitgeber selbst nicht bezahlt hätte.

Einschränkend hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun aber entschieden, dass selbst getragene Aufwendungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil nur mindern, wenn diese bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1-%-Regelung erfasst wären.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der seinen 1-%-Vorteil um selbst getragene Maut-, Fähr- und Parkkosten sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) eines privat angeschafften Fahrradträgers für den Dienstwagen mindern wollte. Die Maut-, Fähr- und Parkkosten betrafen allesamt private Urlaubsreisen und Privatfahrten. Das Finanzamt versagte die Minderung des geldwerten Vorteils und erhielt nun Rückendeckung vom BFH.

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass Maut-, Fähr- und Parkkosten, die einem Arbeitnehmer auf Privatfahrten entstünden, einen eigenständigen geldwerten Vorteil begründeten, wenn sie vom Arbeitgeber übernommen würden. Sie wären in diesem Fall nicht vom pauschal ermittelten 1-%-Vorteil gedeckt. Daraus ergibt sich nach Gerichtsmeinung im Umkehrschluss, dass der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers aus der Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs nicht gemindert werden kann, wenn der Arbeitnehmer diese Aufwendungen selbst trägt. Dies gilt ebenso für die Abschreibung des erworbenen Fahrradträgers.


Quelle: BFH, Urt. v. 18.06.2024 – VIII R 32/20
Fundstelle: www.bundesfinanzhof.de

Foto Adobe Stock  annems

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
9. Februar 2025
AdobeStock 571988104

Standplatzvermietung auf Automobilmärkten

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die Vermietung von Standplätzen auf Automärkten, die dem Anbieten von Kfz zum Verkauf dienen, umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung klärte die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen...

9. Februar 2025
7
5. Februar 2025
240606 Partnerlabel silber

Sie arbeiten mit sevdesk?

Unternehmer

Sie erstellen Ihre Buchführung mit sevdesk, aber Sie wissen nicht, wer Ihnen daraus eine Jahresabschluß erstellt?Wir sind Silber Partner von Sevdesk und übernehmen gerne diese Aufgabe für Sie. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss auf Basis der sevdesk-Daten und...

5. Februar 2025
7
31. Januar 2025
AdobeStock 69732713

Missbrauch der Kleinunternehmerregelung

Unternehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die rechtlichen Grenzen der Kleinunternehmerregelung im Hinblick auf missbräuchliche Praktiken präzisiert. Anlass war ein Fall in Kroatien, bei dem die Steuerverwaltung ein Gastronomieunternehmen...

31. Januar 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×