News!

Steuerberater Kusch

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

11. Oktober 2024 | Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.06.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) an Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland. Die Vergabe der W-IdNr. basiert auf § 139c Abgabenordnung und erfolgt auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Mit der Einführung der W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren sichergestellt und die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden vereinfacht werden. Zudem wird die W-IdNr. perspektivisch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz dienen.

Die initiale Vergabe der W-IdNr. soll zum 01.11.2024 beginnen und in mehreren Stufen bis 2026 abgeschlossen werden. Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, sollen diese ab

dem 30.09.2024 auch als W-IdNr. verwenden können. Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung (bzw. Befreiung als Kleinunternehmer) wird das BZSt eine W-IdNr. zuweisen und elektronisch mitteilen – vorausgesetzt, sie haben ein ELSTER-Benutzerkonto. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Verordnungsentwurf regelt zudem Einzelheiten zur W-IdNr. wie den Zeitpunkt der Einführung, Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung der W-IdNr. Die Bundesregierung wird die Verordnung beschließen, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird für den 27.09.2024 erwartet.


Hinweis: Die Einführung der W-IdNr. markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und der behördlichen Kommunikation. Der Verordnungsentwurf ist auf der Internetseite des BMF verfügbar.


Quelle: Referentenentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
(Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) v. 28.06.2024

Fundstelle: www.bundesfinanzministerium.de

Foto Adobe Stock

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
24. März 2025
AdobeStock 942482109

Abziehbaren Erbfallkosten

Erbschaft

Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter auch sogenannte Erbfallkosten wie beispielsweise die Kosten für die Bestattung und zur Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt...

24. März 2025
7
17. März 2025
AdobeStock 875332042

Steuerbefreiter Goldmünzen für 2025

Umsatzsteuer, Einkommensteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der Goldmünzen bekanntgegeben, die für das Jahr 2025 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) erfüllen. Diese Liste wurde am 05.11.2024 von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU...

17. März 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×