News!

Steuerberater Kusch

Werbungskosten Doppelter Haushalt

24. Juni 2024 | Einkommensteuer

doppelte Haushaltsführung

Auch wenn in vielen Branchen das Homeoffice eine wichtige Rolle spielt, erwartet der Arbeitsmarkt eine gewisse Flexibilität. Manchmal ist allerdings die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu groß, um täglich zu pendeln. Dann ist es oft einfacher, eine Wohnung am Tätigkeitsort anzumieten. Deren Kosten sind bis zu einer gewissen Grenze als Werbungskosten berücksichtigungsfähig.

Die spannende Frage ist: Wie groß muss die Entfernung zur Hauptwohnung sein? Das Finanzgericht Münster (FG) hatte in einem solchen Fall zu entscheiden. Die Kläger sind Eheleute, die einen gemeinsamen Hausstand in S haben. Der Kläger ist seit August 2018 Geschäftsführer der H GmbH & Co. KG in E. Die Entfernung zwischen der Wohnung in S und dem Arbeitsplatz in E beträgt 30 km. Im Februar 2020 mietete der Kläger eine ca. 1 km von seiner Arbeitsstätte entfernte Zweitwohnung in E an. Zuvor hatte er eine Ferienwohnung in D angemietet. Er machte unter anderem die Mietkosten in D und E, Umzugskosten von D nach E sowie weitere in Verbindung mit diesen Wohnungen stehende Kosten geltend. Ihm stand im Übrigen ein Firmenwagen, auch für Privatfahrten, zur Verfügung. Die Besteuerung der Privatnutzung erfolgte nach der 1-%-Regelung.

Das Finanzamt erkannte die für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemachten Kosten nicht an. Es sei dem Kläger zuzumuten, die Strecke zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte täglich mit dem Pkw zurückzulegen. Auch die vor dem FG eingelegte Klage war nicht erfolgreich. Die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung lägen nicht vor.

Nach Ansicht des Senats fallen der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort des Klägers nicht auseinander. Der Kläger könne seine Arbeitsstätte in E von seinem ca. 30 km entfernten Hausstand in S aus mit dem Pkw ausweislich des Google-Maps-Routenplaners im Berufsverkehr innerhalb von 50 bis 55 Minuten erreichen. Dies entspreche auch den Angaben des Klägers. Da die üblichen Wegezeiten maßgeblich seien, sei nicht darauf abzustellen, dass die Fahrzeit nach Angaben des Klägers aufgrund von Baustellen zeitweise im Einzelfall länger gewesen sei. Außerhalb des Berufsverkehrs betrage die Fahrzeit ausweislich des Google-Maps-Routenplaners lediglich ca. 30 Minuten.

Darauf, wie lange man für die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötige, komme es nicht an. Denn tatsächlich habe der Kläger für sämtliche Fahrten, einschließlich der kurzen Strecke zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte, den Firmenwagen genutzt. Zudem habe er selbst vorgetragen, im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit vor Ort auf das Fahrzeug angewiesen zu sein.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 06.02.2024 – 1 K 1448/22 E

Fundstelle: www.justiz.nrw.de

Foto Adobe Stock Martina Roth

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024
7
2. September 2024
PXL 20240902 085115133 1 scaled e1725267846626

Ergonomisch und leise arbeiten – wir bauen um

Allgemein

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Um unseren Mitarbeitern ein noch angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, unsere Büroräume umfassend umzubauen und zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen Was erwartet...

2. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×