News!

Steuerberater Kusch

Operative Fettabsaugung absetzbar?

26. Februar 2024 | Einkommensteuer

Die Kosten sind auch ohne amtsärztliches Attest absetzbar. Kosten für übliche Heilbehandlungen werden vom Finanzamt in der Regel ohne besonderen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Strenger sind die Nachweishürden aber bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden – diese sind nur absetzbar, wenn der Steuerbürger ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorlegen kann, wonach die Behandlung zwangsläufig war; dieser Nachweis muss zudem vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestellt worden sein.

Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) war eine Fettabsaugung (Liposuktion) infolge einer Erkrankung des Fettgewebes (Lipödem) als wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode einzustufen, so dass die hohen Nachweishürden galten.

Der BFH hat diese strenge Einordnung mittlerweile jedoch revidiert und entschieden, dass die Kosten für die Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung abgesetzt werden dürfen.

Hinweis: Grund für diesen Richtungswechsel war, dass über die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Liposuktion bei einem Lipödem unter Medizinern seit 2016 kein nennenswerter Streit mehr besteht.

In einem neuen Fall hat der BFH nun seine gelockerte Rechtsansicht bestätigt und einer Frau aus Thüringen den Kostenabzug für eine Fettabsaugung an den Armen eröffnet. Die Frau hatte vor der Operation kein amtsärztliches Gutachten eingeholt, sondern erst danach. Der BFH sah die medizinische Notwendigkeit jedoch als hinreichend nachgewiesen an.

Hinweis: Die Kosten für eine Liposuktion sind also ohne besonderen Nachweis abziehbar, da steuerlich eine übliche Heilbehandlung vorliegt. Wichtig ist aber, dass die Behandlung nicht aus rein kosmetischen Gründen erfolgt ist, sondern zur Behandlung eines Lipödems.

Quelle: BFH, Urt. v. 10.08.2023 – VI R 36/20, NV

Fundstelle: www.bundesfinanzhof.de

Foto Adobe Stock Georgii

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
3. Juli 2024
Silvia

Silvia unsere Praktikantin

Allgemei

Herzlich Willkommen, Silvia!Wir freuen uns sehr, Silvia als Praktikantin in unserem begrüßen zu dürfen! In den nächsten zwei Monaten wird Silvia uns tatkräftig unterstützen und wertvolle Einblicke in die spannende Welt der Steuerberatung gewinnen. Wir sind gespannt...

3. Juli 2024
7
3. Juli 2024
AdobeStock 276335217 scaled e1718114680706

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Einkommensteuer

Wie Arbeiten im Garten steuerlich abgerechnet werden können. Private Haushalte können die Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen, Gärtner usw. mit 20 % der anfallenden Lohnkosten von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt gewährt diesen Steuerbonus...

3. Juli 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×