News!

Steuerberater Kusch

Kosten für Pflegewohngemeinschaft sind abziehbar

22. Januar 2024 | Einkommensteuer

Kosten für die eigene Pflege sind im Regelfall als allgemeine außergewöhnliche Belastungen abziehbar, da diese Kosten zwangsläufig entstehen und andere vergleichbare Steuerzahler sie nicht zu tragen haben. Insbesondere die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Erhaltene Leistungen (z. B. aus der Pflegeversicherung) müssen aber gegengerechnet werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass auch die Kosten für eine Pflegewohngemeinschaft absetzbar sind, in der Senioren selbstverantwortet leben. Im verhandelten Fall war ein schwerbehinderter und pflegebedürftiger Senior (Grad der Behinderung 100, Pflegegrad 4) gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegewohngemeinschaft untergebracht, die dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unterfiel. Dort wurde er rund um die Uhr von einem ambulanten Pflegedienst und Ergänzungskräften betreut, gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt.

Die Kosten für Kost und Logis machte er als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt setzte hier jedoch den Rotstift an, da die Aufwendungen nach dessen Ansicht nur bei einer vollstationären Heimunterbringung abzugsfähig wären.

Der BFH erkannte die Kosten jedoch als außergewöhnliche Belastung an und stellte klar, dass Aufwendungen für die krankheits- oder pflegebedingte Unterbringung in einer dafür vorgesehenen Einrichtung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Dies gilt nicht nur für die Unterbringung in einem Heim, sondern auch für die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft, die dem jeweiligen Landesrecht unterfällt. Ausschlaggebend ist allein, dass die Pflegewohngemeinschaft – ebenso wie das Heim – vor allem dem Zweck dient, ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu überlassen, in welchem die notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen erbracht werden.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Unterbringungskosten setzt nach Gerichtsmeinung nicht voraus, dass dem Steuerzahler – wie bei der vollstationären Heimunterbringung – Wohnraum und Betreuungsleistungen „aus einer Hand“ zur Verfügung gestellt werden. Es genügt vielmehr, wenn die gepflegte Person in der Pflegewohngemeinschaft gemeinschaftlich organisierte Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen von einem oder mehreren externen (ambulanten) Leistungsanbietern bezieht.

Hinweis: Krankheits- oder pflegebedingt anfallende Kosten sind allerdings nur insoweit abzugsfähig, wie sie zusätzlich zu den Kosten der normalen Lebensführung anfallen. Deshalb waren die Unterbringungskosten im Urteilsfall noch um eine sogenannte Haushaltsersparnis des Seniors zu kürzen. Deren Höhe bestimmte der BFH im Wege der Schätzung nach dem steuerlich abziehbaren Höchstbetrag, der für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen gilt – im Streitjahr lag dieser bei 8.652 EUR.

Quelle: BFH, Urt. v. 10.08.2023 – VI R 40/20

Fundstelle: www.bundesfinanzhof.de

Foto Adobe Stock pikselstock

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
13. Januar 2025
AdobeStock 479715290 Editorial Use Only

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Einkommensteuer

Wer in bestehenden Wohngebäuden auf eine neue Heizung (z.B. Wärmepumpe) umsteigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen. Über drei Jahre verteilt lassen sich dann wie folgt Steuern sparen: Im Kalenderjahr des...

13. Januar 2025
7
11. Januar 2025
2025 Steuererklaerung vergesssen

Steuererklärung 2023

Einkommensteuer

Die Frist für deine Steuererklärung 2023 ist abgelaufen. ⏰ Haben Sie noch keine eingereicht? Kein Problem! Wir haben noch freie Termine und unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung. Melden Sie jetzt unter 📞 0921/66480 - Stichwort "2023"! Steuerberater Dr.Claudia...

11. Januar 2025
7
10. Januar 2025
AdobeStock 545344718

Aufwendungen für eine Adoption

Einkommensteuer, Kinder

Das Leben ist manchmal hart. Da trifft man die große Liebe, möchte eine Familie gründen, aber der Wunsch nach einem Kind wird nicht erfüllt. Auch wenn die Medizin immer fortschrittlicher wird und es immer mehr Möglichkeiten gibt, kann nicht jeder Wunsch erfüllt...

10. Januar 2025
7
8. Januar 2025
2025 01 Unichor

Einladung zum Konzert des Unichor Bayreuth

Allgemein

✨ Freuen Sie sich dich auf einen musikalischen Höhepunkt zum Semesterende! ✨ Als Sponsor laden wir Sie herzlich ein zum Konzert des Unichor Bayreuth, unterstützt von Stimmwerk. Es Erwartet Sie ein vielfältigen Abend mit Chorwerken, die Sie begeistern werden. ️...

8. Januar 2025
7
6. Januar 2025
AdobeStock 610168355

Welche Versicherungsbeiträge die Steuerlast senken

Einkommensteuer

In Zeiten von extremen Wetterereignissen ist es ratsam, sein Hab und Gut angemessen zu versichern. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken dabei die größten Risiken ab, können aber durchaus ins Geld gehen. Privatpersonen und Mieter können...

6. Januar 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×