Der Umsatzsteuersatz springt auf 19 % zurück. Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu stützen, hatte der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.07.2020 von 19 % auf 7 % abgesenkt. Ausgenommen hiervon waren lediglich Getränke. Die Regelung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes war abgelehnt worden. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion war die Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen der Verbraucher begründet worden. Es wurde argumentiert, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.
Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und steigende Belastungen der Gastronomiebetriebe durch hohe Energie- und Einkaufspreise kompensiert werden. Im Ergebnis konnten die vorgebrachten Argumente für eine Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie im Bundestag jedoch nicht überzeugen.
In der öffentlichen Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die Post-Pandemie-Zeit auch anderen Branchen einen weiteren Strukturwandel zumutet und keine Rechtfertigung für eine dauerhafte Subventionierung der Gastronomiebranche bestehe.
Quelle: Recherche Deubner Recht & Steuern
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