News!

Steuerberater Kusch

Bescheidänderung durch das Finanzamt

29. Dezember 2023 | Allgemein

Kennen Sie das? Obwohl man sich auf etwas konzentriert und versucht, keinen Fehler zu machen, passiert genau das. Fehler können auch dem Sachbearbeiter beim Finanzamt unterlaufen. Wenn es sich um ein mechanisches Versehen handelt, kann ein Bescheid, der den Fehler enthält, noch geändert werden, und zwar aufgrund einer sogenannten offenbaren Unrichtigkeit. Aber wann ist ein Fehler noch mechanisch?

Das Finanzgericht Münster (FG) musste in einem Fall entscheiden, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt oder nicht. Die Klägerin ist eine KG. Ihr Gewinnfeststellungsbescheid für 2013 erging zunächst erklärungsgemäß. Im Jahr 2018 wurde durch das Finanzamt eine Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 durchgeführt. Der Betriebsprüfer und die Klägerin waren sich über sämtliche Feststellungen einig. In allen Jahren gab es Gewinne und somit keine verrechenbaren Verluste. Am 29.04.2019 jedoch erließ das Finanzamt einen geänderten Bescheid für 2013. Abweichend vom Betriebsprüfungsbericht wurden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Anwendung einer Verlustverrechnung 0 EUR angesetzt. Eine Anlage hierzu gab es nicht. Die fehlerhafte Feststellung ergab sich aus der Dateneingabe des Sachbearbeiters. Die Fehlermeldungen zum Bescheid wurden offensichtlich nicht beachtet. Am 23.07.2019 wurde erneut ein geänderter Bescheid erlassen, gegen den sich die Klage richtet.

Diese Klage war nicht erfolgreich, denn der geänderte Bescheid erging aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit. Hierfür ist es irrelevant, ob den handelnden Sachbearbeiter ein Verschulden trifft. Verursacht wurde die Unrichtigkeit nach Ansicht des Gerichts durch einen mechanischen Eingabefehler. Zwar ist die Klägerin der Meinung, dass ein solcher Eingabefehler nicht mit einem bloßen Rechen- oder Schreibfehler vergleichbar sei, aber nach ständiger Rechtsprechung zählen auch Fehler bei Eintragungen in Eingabewertbögen für die automatische Datenverarbeitung durch das Finanzamt dazu. Zwar hat der Sachbearbeiter teils wenig sorgfältig gearbeitet und Prüfhinweise nicht beachtet, aber das schließt eine Änderung aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nicht aus. Nur bei einer bewussten Entscheidung gegen eine weitere Sachverhaltsermittlung wäre dies der Fall.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 14.06.2022 – 13 K 2495/20 F

Fundstelle: www.justiz.nrw.de

Foto Adobe Stock  DOC RABE Media

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
13. September 2024
AdobeStock 202458502 scaled e1725263985863

Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

Unternehmer

Wenn Sie Geschäftskunden bewirten, können Sie die Aufwendungen nicht zu 100 % steuerlich geltend machen. Der Betriebsausgabenabzug ist auf 70 % begrenzt. Buchführungsprogramme haben hierfür extra Konten, bei denen vom Gesamtbetrag nur 70 % steuerlich berücksichtigt...

13. September 2024
7
11. September 2024
AdobeStock 479715290 Editorial Use Only scaled e1709203177425

Gewinnermittlungsart ändern

Unternehmer

Wenn Sie selbständig oder gewerblich tätig sind, müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln. Grundsätzlich gibt es zwei Gewinnermittlungsarten: die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und den Betriebsvermögensvergleich. Wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen...

11. September 2024
7
8. September 2024
AdobeStock 520843231 Editorial Use Only scaled e1707582551848

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!

Unternehmer

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Das BZSt informiert über Einzelheiten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.08.2024 den...

8. September 2024
7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×