News!

Steuerberater Kusch

Gesellschafter und Gewinnanteile

15. Dezember 2023 | Umsatzsteuer

Einnahmen müssen nach dem sogenannten Zuflussprinzip in der Regel in dem Veranlagungszeitraum versteuert werden, in dem sie bar ausgezahlt oder dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Bei Ausschüttungen an beherrschende Gesellschafter gelten jedoch andere Regeln, denn diese haben es regelmäßig selbst in der Hand, sich geschuldete Beträge ihrer Gesellschaft auszahlen zu lassen. Bei diesen Personen gilt eine Ausschüttung regelmäßig bereits bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung als zugeflossen und nicht erst bei Geldeingang auf dem eigenen Konto.

Hinweis: Dieser vorgezogene Zuflusszeitpunkt gilt jedenfalls dann, wenn der Gewinnauszahlungsanspruch des beherrschenden Gesellschafters eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich die Gesellschaft als zahlungsfähig erweist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass die Rechtsgrundsätze zum Zuflusszeitpunkt bei beherrschenden Gesellschaftern auch für in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige beherrschende Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft gelten. In Inlands- wie in Auslandsfällen ist unverzichtbare Bedingung für den Zufluss von Gewinnausschüttungen aber, dass der Gesellschafter über die zur Ausschüttung anstehenden Gewinnanteile wirtschaftlich verfügen kann. Es dürfen also keine rechtlichen oder tatsächlichen Hinderungsgründe bestehen, die eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Gewinnanteile „vereiteln“. Hieraus folgt nach Auffassung des BFH, dass bei sofort fälligen Gewinnauszahlungsansprüchen aufgrund eines ausländischen Gewinnverwendungsbeschlusses nicht reflexartig darauf geschlossen werden kann, dass der Gesellschafter unmittelbar die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Gelder erlangt hat. Vielmehr muss geprüft werden, ob nach den Gegebenheiten des ausländischen Rechts die Verfügung des Gesellschafters über den Ausschüttungsbetrag möglicherweise ausgeschlossen ist. Soweit solche rechtlichen Regelungen die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht durch den Gesellschafter hemmen, darf das deutsche Finanzamt noch keinen Zufluss der Gelder annehmen, so dass die Besteuerung zunächst warten muss.

Hinweis: Das Finanzamt darf allein aus der Fälligkeit der beschlossenen Ausschüttungsbeträge also nicht darauf schließen, dass der beherrschende Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft unmittelbar die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Ausschüttungsbeträge erlangt hat. Vielmehr sind zunächst Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob das ausländische Recht die sofortige wirtschaftliche Verfügungsmacht ermöglicht oder ausschließt.

Quelle: BFH, Urt. v. 14.02.2022 – VIII R 32/19

Foto Adobe Stock  Jürgen Hüls

s

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
13. Januar 2025
AdobeStock 479715290 Editorial Use Only

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Einkommensteuer

Wer in bestehenden Wohngebäuden auf eine neue Heizung (z.B. Wärmepumpe) umsteigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen. Über drei Jahre verteilt lassen sich dann wie folgt Steuern sparen: Im Kalenderjahr des...

13. Januar 2025
7
11. Januar 2025
2025 Steuererklaerung vergesssen

Steuererklärung 2023

Einkommensteuer

Die Frist für deine Steuererklärung 2023 ist abgelaufen. ⏰ Haben Sie noch keine eingereicht? Kein Problem! Wir haben noch freie Termine und unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung. Melden Sie jetzt unter 📞 0921/66480 - Stichwort "2023"! Steuerberater Dr.Claudia...

11. Januar 2025
7
10. Januar 2025
AdobeStock 545344718

Aufwendungen für eine Adoption

Einkommensteuer, Kinder

Das Leben ist manchmal hart. Da trifft man die große Liebe, möchte eine Familie gründen, aber der Wunsch nach einem Kind wird nicht erfüllt. Auch wenn die Medizin immer fortschrittlicher wird und es immer mehr Möglichkeiten gibt, kann nicht jeder Wunsch erfüllt...

10. Januar 2025
7
8. Januar 2025
2025 01 Unichor

Einladung zum Konzert des Unichor Bayreuth

Allgemein

✨ Freuen Sie sich dich auf einen musikalischen Höhepunkt zum Semesterende! ✨ Als Sponsor laden wir Sie herzlich ein zum Konzert des Unichor Bayreuth, unterstützt von Stimmwerk. Es Erwartet Sie ein vielfältigen Abend mit Chorwerken, die Sie begeistern werden. ️...

8. Januar 2025
7
6. Januar 2025
AdobeStock 610168355

Welche Versicherungsbeiträge die Steuerlast senken

Einkommensteuer

In Zeiten von extremen Wetterereignissen ist es ratsam, sein Hab und Gut angemessen zu versichern. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken dabei die größten Risiken ab, können aber durchaus ins Geld gehen. Privatpersonen und Mieter können...

6. Januar 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×