News!

Steuerberater Kusch

Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

12. November 2023 | Einkommensteuer

Homeoffice und Arbeistzimmer

Werbungskosten für häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale sind ab dem Jahr 2023 unter veränderten Regelungen steuerlich abziehbar. Der Gesetzgeber hat die einkommensteuerlichen Vorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2022 überarbeitet und damit auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert, die sich im Zuge der Corona-Pandemie vollzogen hatten.

Ab 2023 gilt ein neues Wahlrecht für Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer haben. Sie dürfen ihre Raumkosten entweder wie bisher in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen in unbeschränkter Höhe abrechnen oder alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 EUR absetzen. Wählen sie die Pauschale, müssen sie dem Finanzamt die tatsächlich angefallenen Raumkosten nicht nachweisen.

Bei fehlendem Tätigkeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer konnten Erwerbstätige ihr häusliches Arbeitszimmer bis einschließlich 2022 noch zumindest beschränkt mit 1.250 EUR pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, sofern ihnen kein Alternativarbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung stand. Diese Fallvariante wurde ab 2023 abgeschafft.

Erwerbstätige, deren Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt, können ihre Raumkosten nun nur noch im Wege der Homeoffice-Pauschale abziehen. Diese wurde ab 2023 aber auf 6 EUR pro Arbeitstag, maximal 1.260 EUR pro Jahr, erhöht.

Da sich in der Praxis viele Einzelfragen zur Anwendung der neuen Vorschriften ergaben, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun ein ausführliches Anwendungsschreiben zur Thematik veröffentlicht. Beantwortet werden darin Einzelfragen zur Definition eines häuslichen Arbeitszimmers, zu den abzugsfähigen Raumkosten, zum Tätigkeitsmittelpunkt, zu Multijobbern, zum fehlenden Alternativarbeitsplatz, zur Tagespauschale sowie zur doppelten Haushaltsführung.

Hinweis: Das neue BMF-Schreiben bietet für die Praxis einen hilfreichen Werkzeugkasten, um den steuerlichen Raumkostenabzug für den eigenen Fall zu klären. Da die Regelungen aber komplex sind, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren steuerlichen Berater zu Rate ziehen, damit Sie die Aufwendungen für Homeoffice und Arbeitszimmer ab 2023 optimal absetzen können.

Quelle: BMF-Schreiben v. 15.08.2023 – IV C 6 – S 2145/19/10006 :027

Fundstelle: www bundesfinanzministerium de

Foto Adobe Stock  MT-R

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
8. Dezember 2023
AdobeStock 659143947 scaled e1701372928381

Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung

Unternehmer

Bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte durch einen direkten Steuerabzug in Höhe von 15 bzw. 30 % erhoben. Erfasst werden beispielsweise Vergütungen für zeitlich befristete Rechte- und...

8. Dezember 2023
7
6. Dezember 2023
INSTA Steuerberater Kusch

Nikolaus

Allgemein

Ich bin gespannt, was der Nikolaus uns bringt. Vielleicht Schokolade oder Mandarinen oder ein gutes Buch ….. ? Oder vielleicht einfach nur einen Schreck, wenn wir merken, dass wir in der Kanzlei keinen Stiefel rausgestellt haben. Aber egal, was wir bekommen, ich...

6. Dezember 2023
7
5. Dezember 2023
2023 12 04 Mein Arbeitsplatz

Mein Arbeitsplatz… Der Blick hinter die Kulissen

Allgemein

Naja, eigentlich kann ich mit meinem Laptop wirklich von überall aus arbeiten, wo es ein Netz gibt. Aber da ich mich bemühe, Arbeit und Freizeit zu trennen, habe ich mir angewöhnt, meistens von meinem Schreibtisch aus zu arbeiten. Außerdem kann ich hier oft im...

5. Dezember 2023
7
4. Dezember 2023
AdobeStock 102291649 scaled e1701371677515

Hoher Erbschaftsteuerfreibetrag auch für die Urenkelin?

Erbschaft

So erfreulich eine Erbschaft sein mag - das Tragische daran ist, dass vorher jemand verstorben sein muss, unter Umständen ein naher Angehöriger. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ergibt sich aus dem Gesetz ein Freibetrag von der...

4. Dezember 2023
7
2. Dezember 2023
2023 11 29 Biohof Berger 1

Bio-Hof Berger – Referenzmandant

Unsere Mandanten

Bio-Hof Berger - wir freuen uns, heute einen unserer Referenzmandanten vorzustellen. Der Demeter zertifizierte Bio-Hof Berger von Stephanie und Reinhold Berger baut in Bayreuth Getreide, Leguminosen, Ölfrüchte, Kartoffeln und Gemüse an. Im eigenen Hoflädchen...

2. Dezember 2023

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee