News!

Steuerberater Kusch

Fitnessstudio-Beiträge während Corona-Schließung: Kein Umsatzsteuer-Pflicht

13. Oktober 2023 | Unternehmer

Fitnessstudio Corona

Finanzgericht Hamburg: Fortzahlung von Mitgliedsbeiträgen an pandemiebedingt geschlossenes Fitnessstudio ist keine steuerbare Leistung

Hamburg, 13. Oktober 2023 – Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Fortzahlung von Mitgliedsbeiträgen an ein pandemiebedingt vorübergehend geschlossenes Fitnessstudio keine steuerbare Leistung ist. Damit folgt das Gericht einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein.

Vor dem FG hatte ein Fitnessstudiobetreiber geklagt, der sein Studio pandemiebedingt vom 17.03.2020 bis zum 17.05.2020 schließen musste. Während dieser Zeit zahlten viele Kunden ihre Mitgliedsbeiträge weiter. Der Studiobetreiber bot während der Schließzeit eine Telefonhotline, Online-Live-Kurse und Körperscans an. Außerdem warb er damit, dass die Mitglieder den Zeitraum, den sie nicht im Studio trainieren konnten, am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt bekämen.

Strittig war, ob die während der pandemiebedingten Schließung weitergezahlten Mitgliedsbeiträge als umsatzsteuerbare und -pflichtige Leistungen einzustufen sind. Das Finanzamt bejahte dies.

Das FG urteilte jedoch, dass lediglich die Zahlungen vor der Schließung als umsatzsteuerbare und -pflichtige Umsätze einzuordnen sind. Es fehle im gesamten April und teilweise im März und Mai an einem Leistungsaustausch. Aufgrund der angeordneten Schließung sei es dem Studiobetreiber in diesem Zeitraum unmöglich gewesen, die Leistung zu erbringen. Weder die Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge noch die angebotenen Ersatzleistungen rechtfertigten eine andere Betrachtungsweise. Lediglich für den Monat März sei die Zahlung der Mitgliedsbeiträge als steuerbare Anzahlung zu werten.

Hinweis: Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte in einem vergleichbaren Fall anders entschieden und sah in der Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.

Quelle: FG Hamburg, Urt. v. 16.02.2023 – 6 K 239/21, Rev. (BFH: XI R 5/23)

Fundstelle: www landesrecht-hamburg de

Foto Adobe Stock marchsirawit

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
29. April 2024
AdobeStock 34520900 scaled e1712670230807

Lohnsteuer-Außenprüfungen

Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Wird ein Arbeitgeber vom Finanzamt einer Lohnsteuer-Außenprüfung unterzogen, wird bei ihm die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer in den Fokus genommen. Nach einer neuen Statistik der obersten Finanzbehörden der Länder wurde von...

29. April 2024
7
22. April 2024
AdobeStock 576268766 scaled e1712662774650

Entgeltaufteilung nach der “Food-and-Paper”-Method

Unternehmer

Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sogenannte Sparmenüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sogenannten "Food-and-Paper"-Methode erfolgen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschieden. Diese Methode basiert auf dem Wareneinsatz und ist...

22. April 2024
7
19. April 2024
AdobeStock 42726996 scaled e1712662418178

Vermittlung von Mobilfunkverträgen

Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium äußert sich mit Schreiben vom 23.01.2024 zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Entgelts von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines...

19. April 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×