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Steuerberater Kusch

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

19. April 2023 | Umsatzsteuer

Am 08.12.2022 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das soll vor allem durch eine stärkere Digitalisierung erreicht werden. Ziel ist es, das Mehrwertsteuersystem umfassend zu reformieren und für Unternehmen zu vereinfachen. Zudem soll es auch widerstandsfähiger gegen Betrug werden. Dadurch sollen Umsatzsteuerverluste verhindert werden. Die Vorschläge beinhalten folgende Maßnahmen:

Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit: Durch ein neues System soll die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt werden. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten Informationen zur besseren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Die Umstellung erleichtert zudem die Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU.

Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen für Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften: Zukünftig sollen in diesen Bereichen tätige Plattformbetreiber dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn der jeweilige Diensteanbieter dies nicht tut. Dies soll zur Einheitlichkeit in allen Mitgliedstaaten und zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung beitragen.

Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung: Dieser Vorschlag basiert auf dem bereits bestehenden Modell des One-Stop-Shops (OSS) für im Onlinehandel tätige Unternehmen. Danach sollen sich Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Ihre Mehrwertsteuerpflichten sollen sie dann über ein einziges Onlineportal in nur einer Sprache erfüllen können.

Hinweis: Die Vorschläge werden dem Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 08.12.2022

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