News!

Steuerberater Kusch

Arbeitnehmer erzielen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn

21. März 2023 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer, Einkommensteuer

Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer möglichst viel “Netto” von ihrem Bruttolohn herausbekommen und die einbehaltenen Sozialabgaben und Steuern möglichst gering ausfallen. Um die Abzugsbeträge (insbesondere die Lohnsteuer) zu mindern, wird häufig versucht, steuerfreie Lohnbestandteile in das Entlohnungsmodell einzubauen, wie beispielsweise Kita-Zuschüsse, Leistungen zur Gesundheitsförderung oder Vorteile aus der Überlassung von betrieblichen Handys und PCs zur privaten Nutzung. Eine weitere Strategie besteht darin, zwischen den Arbeitsparteien eine Sonderrechtsbeziehung (z.B. ein Mietverhältnis) aufzubauen, um die dann auf dieser Grundlage erfolgenden (Miet-)Zahlungen dem Lohnsteuerabzug zu entziehen und gegebenenfalls geltende Freibeträge auszuschöpfen.

Einen solchen Versuch hat auch ein mittelständisches Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen unternommen, indem es seinen Mitarbeitern ein Entgelt dafür zahlte, dass sie an ihrem privaten Pkw einen Kennzeichenhalter mit Werbung des Arbeitgebers anbrachten. Zugrunde lag diesen Zahlungen ein “Mietvertrag Werbefläche”, der auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet war und von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden konnte. Die Mitarbeiter erhielten für ihre “Werbeleistungen” ein jährliches Entgelt in Höhe von 255 EUR. Der Arbeitgeber behandelte die Zahlung als sonstige Einkünfte und behielt keine Lohnsteuer ein. Da für sonstige Einkünfte ein Freibetrag von 256 EUR pro Jahr gilt, hätten die Arbeitnehmer die Zahlungen auch später nicht in ihrer Einkommensteuererklärung versteuern müssen, so dass sich ein maximaler Steuerspareffekt eingestellt hätte.

Das Finanzamt stufte die Zahlungen nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung jedoch als steuerpflichtigen Arbeitslohn ein und nahm den Arbeitgeber für nicht entrichtete Lohnsteuer in Haftung. Der Arbeitgeber argumentierte, dass die Zahlungen nicht aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet wurden, sondern aufgrund einer separaten “Werbebeziehung”. Der Bundesfinanzhof stufte die Lohnsteuernachforderung jedoch als rechtmäßig ein und entschied, dass das bezogene Entgelt steuerpflichtiger Arbeitslohn war. Zwar führt nicht jede Zahlung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer zwangsläufig zu Arbeitslohn, so dass Arbeitsparteien neben dem Arbeitsvertrag auch weitere eigenständige Verträge abschließen können. Kommt diesen Verträgen allerdings kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zu, kann es sich nach Gerichtsmeinung insoweit nur um eine weitere Arbeitslohnzahlung handeln. Bei den Werbemietverträgen fehlte es an einem eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt, da die Laufzeit der Verträge an die Arbeitsverträge geknüpft war und für die Bemessung des Entgelts ersichtlich nicht der erzielbare Werbeeffekt maßgeblich gewesen war, sondern die Steuerfreigrenze für sonstige Einkünfte.

Quelle: BFH, Beschl. v. 21.06.2022 – VI R 20/20

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
8. Dezember 2023
AdobeStock 659143947 scaled e1701372928381

Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung

Unternehmer

Bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Personen wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte durch einen direkten Steuerabzug in Höhe von 15 bzw. 30 % erhoben. Erfasst werden beispielsweise Vergütungen für zeitlich befristete Rechte- und...

8. Dezember 2023
7
6. Dezember 2023
INSTA Steuerberater Kusch

Nikolaus

Allgemein

Ich bin gespannt, was der Nikolaus uns bringt. Vielleicht Schokolade oder Mandarinen oder ein gutes Buch ….. ? Oder vielleicht einfach nur einen Schreck, wenn wir merken, dass wir in der Kanzlei keinen Stiefel rausgestellt haben. Aber egal, was wir bekommen, ich...

6. Dezember 2023
7
5. Dezember 2023
2023 12 04 Mein Arbeitsplatz

Mein Arbeitsplatz… Der Blick hinter die Kulissen

Allgemein

Naja, eigentlich kann ich mit meinem Laptop wirklich von überall aus arbeiten, wo es ein Netz gibt. Aber da ich mich bemühe, Arbeit und Freizeit zu trennen, habe ich mir angewöhnt, meistens von meinem Schreibtisch aus zu arbeiten. Außerdem kann ich hier oft im...

5. Dezember 2023
7
4. Dezember 2023
AdobeStock 102291649 scaled e1701371677515

Hoher Erbschaftsteuerfreibetrag auch für die Urenkelin?

Erbschaft

So erfreulich eine Erbschaft sein mag - das Tragische daran ist, dass vorher jemand verstorben sein muss, unter Umständen ein naher Angehöriger. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ergibt sich aus dem Gesetz ein Freibetrag von der...

4. Dezember 2023
7
2. Dezember 2023
2023 11 29 Biohof Berger 1

Bio-Hof Berger – Referenzmandant

Unsere Mandanten

Bio-Hof Berger - wir freuen uns, heute einen unserer Referenzmandanten vorzustellen. Der Demeter zertifizierte Bio-Hof Berger von Stephanie und Reinhold Berger baut in Bayreuth Getreide, Leguminosen, Ölfrüchte, Kartoffeln und Gemüse an. Im eigenen Hoflädchen...

2. Dezember 2023

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee