News!

Steuerberater Kusch

Haftungsschuld des GmbH-Geschäftsführers als Werbungskosten abziehbar

21. November 2022 | Allgemein

Wer als GmbH-Geschäftsführer tätig ist, unterliegt besonderen Haftungsregelungen. Insbesondere haftet er für Steueransprüche, die infolge seiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt wurden. Die Haftung erstreckt sich zudem auf Steuervergütungen und Steuererstattungen, die infolge eines solchen Verhaltens ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden. Wird der Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen, liegt es in seinem Interesse, diese (häufig hohen) Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer abziehen zu können. So lässt sich zumindest ein Teil der entrichteten Haftungsschuld über die Einkommensteuerveranlagung „zurückholen“. Ein solcher Werbungskostenabzug ist zulässig, wenn die zugrundeliegende Pflichtverletzung in einem objektiven Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und nicht privat veranlasst ist.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer seine Haftungsschulden auch insoweit als Werbungskosten abziehen kann, als sie auf nicht abgeführte Lohnsteuer für seinen eigenen Arbeitslohn entfällt. Zwar schreibt das Einkommensteuergesetz vor, dass Steuern vom Einkommen selbst nicht steuermindernd abgezogen werden dürfen. Im Fall der Haftungsinanspruchnahme liegt jedoch keine solche Steuer vor, sondern eine Haftungsschuld. Mit dem Haftungsbescheid hatte die Geschäftsführerin nicht die eigene Lohnsteuer zu entrichten, sondern eine fremde Schuld, und zwar die Lohnsteuer-Entrichtungsschuld der GmbH. Denn nach dem EStG hat nicht der Arbeitnehmer (Geschäftsführer), sondern der Arbeitgeber (GmbH) die Lohnsteuer einzubehalten und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

BFH, Urt. v. 08.03.2022 – VI R 19/20

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
14. April 2025
doppelte Haushaltsführung

Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemäß

Unternehmer

Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck. Diese gilt, wenn Speisen und Getränke damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht...

14. April 2025
7
9. April 2025
AdobeStock 2499729

Steuergestaltung

Unternehmer

Eine Richtlinie der Union sieht vor, dass alle an potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die insbesondere zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligten Intermediäre und – falls es keine Intermediäre gibt – der...

9. April 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×