Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der
Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist rechtswidrig, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Das entschied der Bundesfinanzhof.
Verpachtungs-Betriebe gewerblicher Ar
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übergangsregelung zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) erneut verlängert. Gemäß Schreiben vom 14.01.2025 ist die Anwendung der...
0 Kommentare