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Steuerberater Kusch

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig

7. November 2022 | Allgemein

Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der
Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist rechtswidrig, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Das entschied der Bundesfinanzhof.

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