Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.
Bundesfinanzhof, I-R-43/18, Urteil vom 28.06.2022
Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.
Bundesfinanzhof, I-R-43/18, Urteil vom 28.06.2022
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Verkäufer als Verbrauchsteuerschuldner im Bestimmungsland anzusehen ist. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für den grenzüberschreitenden...
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems ist ein komplexes Thema, das durch mehrere relevante Urteile und Verwaltungsrichtlinien geprägt wurde. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003, dass...
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