Onlinehändler wie Amazon gehen bei Bestellungen generell davon aus, dass der Kunde als Privatperson einkauft, auch wenn er sich mit seinem Firmennamen registriert. Problematisch wird es, wenn die bestellte Ware aus einem ausländischen Warenlager versendet wird. Denn bei Lieferungen an Privatleute muss der Onlinehändler deutsche Umsatzsteuer abführen und auf der Rechnung ausweisen. ABER: Diese ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer berechtigt nicht Vorsteuerabzug für Unternehmer.
Denn es handelt es sich um den Ausweis von Umsatzsteuer im Rahmen des OSS Verfahrens an Privatkunden und ein Unternehmen hat dafür kein Vorsteuerabzugsrecht. Im Ergebnis haben Sie dann um 19 % zu teuer eingekauft.
Man erkennt das unter anderem daran, dass auf der Rechnung eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird.
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