News!

Steuerberater Kusch

Hilfe für die Ukraine steuerlich absetzen

22. April 2022 | Allgemein

Hilfeleistungen für die Ukraine können in Form von Sachspenden (neue oder gebrauchte Gegenstände), durch Geldspenden oder durch Engagement erbracht werden. Voraussetzung für Sachspenden ist, dass der Wert jeder einzelnen Sache erhoben wird. Dies ist für Hilfsorganisationen sehr zeitaufwendig, denn der Wert von gebrauchten Artikeln muss anhand ihres Verkehrswerts geschätzt werden.

Wer vor diesem Hintergrund bei gebrauchten Artikeln auf eine Spendenbescheinigung, tut Gutes, kann es dann aber nicht steuerlich geltend machen. Werden hingegen neu gekaufte Sachspenden bei einer Hilfsorganisation abgeliefert, kann der Wert der Spende ist mittels Kassenbon belegt werden. Man erhält in dieser Höhe eine Spendenquittung. Unternehmer müssen beachten, dass bei Spenden von betrieblichen Gegenständen die Umsatzsteuer darauf abgeführt werden muss.

Wesentlich einfacher sind Geldspenden zu handhaben. Neben dem „Bündnis Entwicklung Hilft“ und der „Aktion Deutschland Hilft“ helfen auch andere Organisationen wie die Caritas, Unicef, Care oder das DRK mit extra eingerichteten Sonderkonten. Für den steuerlichen Ansatz reicht ein vereinfachter Spendennachweis in Form eines Buchungsbelegs oder einer Einzahlungsbestätigung aus, unabhängig von der Höhe der Spende.

Auf dem Beleg müssen Spendenhöhe, Spendenzweck, Empfänger und der Spendende ersichtlich sein. Wichtig ist, dass die Spende auf ein extra dafür eingerichtetes Sonderkonto „Ukraine“ geht und es sich bei dem Empfänger um eine anerkannte gemeinnützige Organisation handelt. Denn nur solche sind steuerbegünstigt.

Erfolgt ein persönliches Engagement für die Ukraine für einen gemeinnützigen Verein, und wird später auf eine vorher schriftlich vereinbarte Vergütung verzichtet, kann dies als Vergütungsspende in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Entstehen dabei Kosten, wie z.B. Telefongebühren für die Organisation von Hilfsgütern oder Fahrtkosten mit dem eigenen PKW , so besteht die Möglichkeit, auf den Kostenersatz zu verzichten und stattdessen eine Spendenbescheinigung vom Verein zu bekommen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
13. September 2024
AdobeStock 202458502 scaled e1725263985863

Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

Unternehmer

Wenn Sie Geschäftskunden bewirten, können Sie die Aufwendungen nicht zu 100 % steuerlich geltend machen. Der Betriebsausgabenabzug ist auf 70 % begrenzt. Buchführungsprogramme haben hierfür extra Konten, bei denen vom Gesamtbetrag nur 70 % steuerlich berücksichtigt...

13. September 2024
7
11. September 2024
AdobeStock 479715290 Editorial Use Only scaled e1709203177425

Gewinnermittlungsart ändern

Unternehmer

Wenn Sie selbständig oder gewerblich tätig sind, müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln. Grundsätzlich gibt es zwei Gewinnermittlungsarten: die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und den Betriebsvermögensvergleich. Wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen...

11. September 2024
7
8. September 2024
AdobeStock 520843231 Editorial Use Only scaled e1707582551848

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!

Unternehmer

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Das BZSt informiert über Einzelheiten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.08.2024 den...

8. September 2024
7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×