Hilfeleistungen für die Ukraine können in Form von Sachspenden (neue oder gebrauchte Gegenstände), durch Geldspenden oder durch Engagement erbracht werden. Voraussetzung für Sachspenden ist, dass der Wert jeder einzelnen Sache erhoben wird. Dies ist für Hilfsorganisationen sehr zeitaufwendig, denn der Wert von gebrauchten Artikeln muss anhand ihres Verkehrswerts geschätzt werden.
Wer vor diesem Hintergrund bei gebrauchten Artikeln auf eine Spendenbescheinigung, tut Gutes, kann es dann aber nicht steuerlich geltend machen. Werden hingegen neu gekaufte Sachspenden bei einer Hilfsorganisation abgeliefert, kann der Wert der Spende ist mittels Kassenbon belegt werden. Man erhält in dieser Höhe eine Spendenquittung. Unternehmer müssen beachten, dass bei Spenden von betrieblichen Gegenständen die Umsatzsteuer darauf abgeführt werden muss.
Wesentlich einfacher sind Geldspenden zu handhaben. Neben dem „Bündnis Entwicklung Hilft“ und der „Aktion Deutschland Hilft“ helfen auch andere Organisationen wie die Caritas, Unicef, Care oder das DRK mit extra eingerichteten Sonderkonten. Für den steuerlichen Ansatz reicht ein vereinfachter Spendennachweis in Form eines Buchungsbelegs oder einer Einzahlungsbestätigung aus, unabhängig von der Höhe der Spende.
Auf dem Beleg müssen Spendenhöhe, Spendenzweck, Empfänger und der Spendende ersichtlich sein. Wichtig ist, dass die Spende auf ein extra dafür eingerichtetes Sonderkonto „Ukraine“ geht und es sich bei dem Empfänger um eine anerkannte gemeinnützige Organisation handelt. Denn nur solche sind steuerbegünstigt.
Erfolgt ein persönliches Engagement für die Ukraine für einen gemeinnützigen Verein, und wird später auf eine vorher schriftlich vereinbarte Vergütung verzichtet, kann dies als Vergütungsspende in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Entstehen dabei Kosten, wie z.B. Telefongebühren für die Organisation von Hilfsgütern oder Fahrtkosten mit dem eigenen PKW , so besteht die Möglichkeit, auf den Kostenersatz zu verzichten und stattdessen eine Spendenbescheinigung vom Verein zu bekommen.
0 Kommentare