Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon ausgeschlossen.
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2022 | ab 01.01.2023 |
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7 % | 19 % |
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7 % | 7 % |
Getränke (Grundsatz) | 19 % | 19 % |
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