News!

Steuerberater Kusch

Keine Lohnfortzahlung im Lockdown

28. Dezember 2021 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

Der Arbeitgeber trage nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung in einem Bundesland die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden.

In so einem Fall realisiere sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
24. Dezember 2024
2021 12 Weihnachtscalle 5

Frohe Weihnachten

Allgemein

Während wir uns auf die Weihnachtsfeiertage vorbereiten, genießt unser Bürohund Calle schon die freie Zeit. Er wünscht Ihnen allen frohe Weihnachten und viele Leckerlis!" Wir möchten uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und freuen uns schon...

24. Dezember 2024
7
18. Dezember 2024
AdobeStock 960433377

Wie Gartenarbeiten die Steuerlast senken

Einkommensteuer

Wer seinen Garten durch Dienstleister im Schuss halten lässt, kann die anfallenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein entsprechender Steuerbonus lässt sich sowohl von...

18. Dezember 2024
7
16. Dezember 2024
AdobeStock 61310221

Fremdwährungskonten werden aufgedeckt

Uncategorized

Wer Währungsgewinne über Fremdwährungskonten bezieht, musste sich bislang selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung kümmern. Bislang zählten Fremdwährungsgeschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, sodass Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist...

16. Dezember 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×