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Steuerberater Kusch

Geänderte Umsatzsteuer-Regeln für landwirtschaftliche Betriebe

23. Dezember 2021 | Umsatzsteuer, Unternehmer

Ab dem neuen Jahr gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz aus dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 zugestimmt.

Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem Jahr 2022 von 10,7 auf 9,5 %. Betroffen sind Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz.

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