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Steuerberater Kusch

Es geht noch was bei der Überbrückungshilfe III Plus!

27. Oktober 2021 | Allgemein

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin große Teile der Wirtschaft. Passend zu der Verlängerung der Fördermonate bis einschließlich Dezember 2021 wurde die Antragfrist um 2 Monate auf 31.12.2021 verlängert.

Die Bedingungen entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Überbrückungshilfe III, neu ist für die Monate Juli bis September die „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.

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