News!

Steuerberater Kusch

Informationen für Grenzpendler

8. Juni 2020 | Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Österreich beschäftigt sind, besteuern ihren Arbeitslohn im jeweiligen Land. Ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann daher zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Grenzpendler führen.

Das Bundesfinanzministerium hat Verständigungsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, dem Königreich Belgien und der Republik Österreich veröffentlicht. Diese Vereinbarungen regeln die Besteuerung von Grenzpendlern in den genannten Ländern und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Es wurde vereinbart, dass die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in dem jeweiligen Land behandelt werden.

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Bescheinigung des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage aufgrund der Corona-Pandemie). Die Vereinbarungen finden Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 30.04.2020 (Ausnahme Belgien: 31.05.2020). Danach erfolgt eine automatische Verlängerung oder – im Falle von Belgien – eine vereinbarte Verlängerung um einen Monat.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
6. September 2024
AdobeStock 107318813 scaled e1725262335662

Steuerpflichten von Künstlern

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmer

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich...

6. September 2024
7
4. September 2024
AdobeStock 201734319

Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

Unternehmer

Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung im Erstjahr der Unternehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers befasst. Der Kläger war Gesellschafter und seit Dezember 2015 auch Geschäftsführer...

4. September 2024
7
2. September 2024
PXL 20240902 085115133 1 scaled e1725267846626

Ergonomisch und leise arbeiten – wir bauen um

Allgemein

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Um unseren Mitarbeitern ein noch angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld zu bieten, haben wir uns dazu entschieden, unsere Büroräume umfassend umzubauen und zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen Was erwartet...

2. September 2024

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×