Wer ein Kind alleine großzieht, kann steuerlich einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR pro Jahr beanspruchen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 EUR. Alleinerziehende erhalten den Freibetrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren...
Wann eine neue Liebe den Entlastungsbetrag entfallen lässt
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