Eine in Frankfurt am Main gelegene Wohnung wurde über die Plattform „Airbnb“ jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 Euro pro Nacht vermietet.
Die betroffene Vermieterin dieser Wohnung war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen, da ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung von der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen wurden.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt, da die Vermietung der Wohnung gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoße. Nach der Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen sei u. a. zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die angefochtene Entscheidung weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf. Damit ist das amtsgerichtliche Urteil rechtskräftig.
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