Eltern erhalten ein Kindergeld von 250 EUR pro Kind und Monat ausgezahlt. Diese staatliche Leistung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Sie steht allen Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, und zwar für jedes Kind ab der Geburt bis zu einem Alter von 18 Jahren. Wird ein Kind volljährig, besteht der Kindergeldanspruch bis zum 25. Geburtstag fort, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert.
Kindergeld wird den Eltern nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Neben dem Kindergeld sieht das Einkommensteuergesetz für Eltern einen Kinderfreibetrag von 9.540 EUR pro Kind und Jahr vor (für 2024), der sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes in Höhe von 6.612 EUR und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 EUR zusammensetzt.
Allerdings können Eltern Kindergeld und Kinderfreibeträge nicht gleichzeitig für ein Steuerjahr erhalten, sondern nur eine dieser Vergünstigungen. Das Kindergeld wird zunächst allen Eltern monatlich auf das Konto überwiesen. Erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob sie für das abgelaufene Steuerjahr stärker profitieren würden, wenn man ihnen bei der Berechnung ihres zu versteuernden Einkommens – statt der Kindergeldauszahlung – den Kinderfreibetrag gewähren würde.
Diese sogenannte Günstigerprüfung wird durch Abgabe der Anlage Kind in Gang gesetzt. Fällt die Steuerersparnis durch den Freibetrag betragsmäßig höher aus als das ausgezahlte Kindergeld, wird bei der Steuerberechnung der Freibetrag abgezogen, jedoch das ausgezahlte Kindergeld angerechnet, so dass unter dem Strich aber eine höhere finanzielle Entlastung für die Eltern eintritt als allein durch die Kindergeldauszahlung.
Hinweis: In den meisten Fällen wirkt sich das Kindergeld günstiger aus als der Kinderfreibetrag. Erst bei einem hohen Einkommen kommt der Kinderfreibetrag zum Abzug. Eltern sollten trotzdem zunächst das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, auch wenn sie sicher sind, dass der Kinderfreibetrag für sie günstiger ist. So erhalten sie sofort eine monatliche Auszahlung und nicht erst eine Steuererleichterung am Ende des Steuerjahres.
Quelle: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., Mitteilung v. 29.02.2024
Fundstelle: www.steuerring.de
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