News!

Steuerberater Kusch

Verwendung der EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis

16. Oktober 2023 | Unternehmer

EMCS Eingangsmeldung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu den Anforderungen einer validierten EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Anlage 6 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Nach der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung kann der Unternehmer den Gelangensnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System – EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren) durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaats validierte EMCS-Eingangsmeldung führen.

In dem aktuellen Schreiben äußert sich das BMF zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung, insbesondere zum Bestimmungsort. Dieser ist nur dann verpflichtend einzutragen, wenn es sich um Lieferungen an Steuerlager, um Direktlieferungen oder um Lieferungen an zertifizierte Empfänger handelt.

Bei allen übrigen Lieferungen ist der Ort der Lieferung kein Pflichtfeld in der EMCS-Eingangsmeldung. Die Validierung erfolgt in diesen Fällen daher auch, wenn keine Eintragung zum Ort der Lieferung erfolgt ist. Erst nach Validierung des Entwurfs des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) bzw. des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) kann die Beförderung begonnen werden.

Die Eingangsmeldung ist dabei von demjenigen zu erstellen, der im e-VD bzw. v-e-VD als Empfänger angegeben ist. Nach Aufnahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren an einem zulässigen Bestimmungsort erstellt der Empfänger eine Eingangsmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Die Angaben in der Eingangsmeldung werden von der EMCS-Anwendung automatisch geprüft. Sofern keine Fehler aufgetreten sind, wird die Eingangsmeldung automatisiert validiert.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Quelle: BMF-Schreiben v. 11.07.2023 – III C 3 – S 7141/21/10002 :001

www.bundesfinanzministerium.de

Foto: Adobe Stock vvalentine

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Interesse geweckt?

7
14. April 2025
doppelte Haushaltsführung

Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemäß

Unternehmer

Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sowie nicht wiederverwendbares Geschirr und Besteck. Diese gilt, wenn Speisen und Getränke damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht...

14. April 2025
7
9. April 2025
AdobeStock 2499729

Steuergestaltung

Unternehmer

Eine Richtlinie der Union sieht vor, dass alle an potenziell aggressiven grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (die insbesondere zu Steuervermeidung und -hinterziehung führen können) beteiligten Intermediäre und – falls es keine Intermediäre gibt – der...

9. April 2025

News abonnieren?

Sprechen Sie uns an!

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie bei einer frischen Tasse Kaffee

×